Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Gaby Schweigert
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ansbach Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter) Details
Von
Gaby Schweigert
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter) [#18182]
Datum
20. Oktober 2016 17:37
An
Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ansbach Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Ansbach (Informationsfreiheitssatzung Ansbach). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gaby Schweigert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gaby Schweigert
Gaby Schweigert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter) Details
Von
Gaby Schweigert
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter) [#18182]
Datum
24. Dezember 2016 13:26
An
Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)“ vom 20.10.2016 (#18182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gaby Schweigert Anfragenr: 18182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gaby Schweigert

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Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)
Ihr Schreiben vom 27.12.2016 - Anmahnung einer Rückmeldung zu Weisungen des Jobcenters-Anfrage.Nr. 18182 Sehr geeh…
Von
Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)
Betreff
Ihr Schreiben vom 27.12.2016 - Anmahnung einer Rückmeldung zu Weisungen des Jobcenters-Anfrage.Nr. 18182
Datum
28. Dezember 2016 11:32
Status
Sehr geehrte Frau Schweigert, zunächst möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Achim Vogler, ich bin der Leiter des Jobcenters des Landkreises Ansbach, nicht des Jobcenters der Stadt Ansbach. Mit Ihrer Mail vom 24. Dezember 2016 , angekommen bei mir am 27.12.2016, mahnen Sie die Beantwortung einer Anfrage vom 20.10.2016, mit dem Thema - Weisungen des Jobcenters - an.  Eine solche Anfrage ist im Jobcenter des Landkreises Ansbach nicht eingegangen. Eingegangen war bei uns im Jobcenter des Landkreises Ansbach,  am 21. Oktober 2016 ein Schreiben (erstellt am 20.10.2016 um 17:31), dass  offensichtlich an das Jobcenter der Stadt Ansbach gerichtet war, in dem Sie Informationen zur Zielvereinbarung  des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit erfragen und Ihren Antrag explizit auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ansbach beziehen. Für den Landkreis Ansbach existiert keine Informationsfreiheitssatzung! Daher kann Ihre oben aufgeführte  Anfrage zum Zielvereinbarungsprozess, nur vom Jobcenter der Stadt Ansbach beantwortet werden. Der Vorwurf eines Fristversäumnisses ist deshalb zurückzuweisen. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Schreiben haben, können Sie sich gerne, unter einer der unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten, mit mir in Verbindung setzen. In der Hoffnung, Ihnen mit dem Schreiben ein wenig weiter geholfen zu haben und den besten Wünschen für einen friedvollen Übergang in das neue Jahr, verbleibe ich - Mit freundlichen Grüßen