Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2016
  • Frist
    31. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Bamberg Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg [#19404]
Datum
29. November 2016 21:36
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Bamberg Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg [#19404]
Datum
1. Februar 2017 22:17
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg“ vom 29.11.2016 (#19404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Bamberg
Sehr geehrter Herr Kura, die Beantwortung ihrer Anfrage vom 29.11.2016 ist leider nicht mehr vorhanden. Ich gehe …
Von
Jobcenter Landkreis Bamberg
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg [#19404]
Datum
2. Februar 2017 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kura, die Beantwortung ihrer Anfrage vom 29.11.2016 ist leider nicht mehr vorhanden. Ich gehe davon aus, dass aufgrund meiner Erkrankung zum Ende letzten Jahres die Anfrage untergegangen ist. Ich möchte sie deshalb bitten, mir ihre Anfrage erneut zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Anbei meine Anfrage erneut. Mit freundlichen …
An Jobcenter Landkreis Bamberg Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg [#19404]
Datum
25. Februar 2017 11:54
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Anbei meine Anfrage erneut. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marc Kura
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg“ [#19404]
Datum
21. Mai 2017 11:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19404 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie auch nach 6 Monaten nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Mai 2017 09:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
536,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0216 Sehr geehrter Herr Ku…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Bamberg“ [#19404]
Datum
23. Juni 2017 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0216 Sehr geehrter Herr Kura, das Jobcenter Landkreis Bamberg hat mir eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin führt die Behörde aus, dass Sie Ihren Antrag für nicht präzise genug gestellt hält. In meinem Schreiben vom heutigen Tag habe ich das Jobcenter jedoch darauf hingewiesen, dass an die Bestimmtheit eines IFG-Antrags keine hohen Anforderungen genknüpft sind. Deshalb halte ich Ihren Antrag für rechtmäßig. Da der Antrag jedoch recht weit gestellt ist, könnte dennoch eine Präzisierung Ihres Antrags helfen (z.B. auf bestimmte Weisungen oder gewisse Arten von Weisungen), um eine zeitnahe und gebührenfreie Bescheidung zu erreichen. Sofern noch Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen