Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Hildburghausen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2016
  • Frist
    31. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Hildburghausen Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Hildburghausen [#19413]
Datum
29. November 2016 21:57
An
Jobcenter Landkreis Hildburghausen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Hildburghausen Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Hildburghausen [#19413]
Datum
1. Februar 2017 22:16
An
Jobcenter Landkreis Hildburghausen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Hildburghausen“ vom 29.11.2016 (#19413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landkreis Hildburghausen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter arbeitet generell mit den fachlichen Weisungen, die zwischen Bundesa…
Von
Jobcenter Landkreis Hildburghausen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Hildburghausen [#19413]
Datum
16. Februar 2017 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter arbeitet generell mit den fachlichen Weisungen, die zwischen Bundesagentur und dem Bundesministerium BMAS abgestimmt sind. Zusätzlich regelt die durch den Kreistag des hiesigen Landkreises erlassene Unterkunftsrichtlinie den Umgang mit den kommunalen Leistungen. Die fachlichen Weisungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm Die Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Hildburghausen finden Sie auf der Homepage der Kommune: http://www.landkreis-hildburghausen.de/ Ich hoffe hiermit Ihre Anfrage entsprechend beantwortet zu haben. Siegfried Söllner Geschäftsführer Telefon: 03685 / 786302 Telefax: 03685 / 786310 E-mail: <<E-Mail-Adresse>> Jobcenter Landkreis Hildburghausen Puschkinplatz 6 98646 Hildburghausen Hinweis: Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.