Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
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Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171]
Datum
20. Oktober 2016 17:08
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
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Von
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Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171]
Datum
12. Dezember 2016 10:19
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe“ vom 20.10.2016 (#18171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171] Sehr geehrtAntragsteller/in die Weis…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171]
Datum
13. Dezember 2016 18:03
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171] Sehr geehrtAntragsteller/in die Weisungen an das Jobcenter finden Sie im Internet unter: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/index.htm Alleine diese Veröffentlichungen umfassen ein Datenvolumen von nahezu 11 MB; dies entspricht mehr als 1.100 ausgedruckten Seiten. Bisher haben Sie Ihre Anfrage nach Unterlagen und Weisungen nicht begrenzt. Ich sehe deshalb derzeit davon ab, Ihnen Unterlagen zu schicken. Übersendungen von Ausdrucken in dieser Größenordnung führen dann auch zu Kosten. Alle Weisungen sind im Internet verfügbar; bitte informieren Sie sich zunächst einmal dort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.12.2016. Die von Ihnen genannte Seite is…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171]
Datum
23. Dezember 2016 11:04
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.12.2016. Die von Ihnen genannte Seite ist mir bekannt. Dort finden sich allerdings nur die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich bin dagegen vor allem an internen Weisungen ihres Jobcenters interessiert. Da ich ausdrücklich an allen internen Weisungen interessiert bin, kann ich die Anfrage nicht weiter begrenzen. Beispiele für die Art von Unterlagen, an denen ich interessiert bin, finden sie z.B. in den Antworten der Jobcenter Schweinfurt (https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-im-landkreis-schweinfurt/) oder Bad Kissingen (https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-im-landkreis-bad-kissingen/). Ich weise darauf hin, dass diese Jobcenter für das Beantworten dieser Anfragen keine Gebühren berechnet haben, und bitte sie deshalb, ebenfalls vom Erheben einer Gebühr abzusehen. Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Zusenden von Ausdrucken, wie Sie es in Ihrer Mail vorgeschlagen haben, nicht notwendig ist, da ich ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente gebeten habe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Sehr geehrtAntragsteller/in diese Weisungen werden derzeit überarbeitet und ab 2017 auch angepasst. Ich schicke…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
SGB II-JC Landkreis Karlsruhe/Anfrage nach IFG/ Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171]
Datum
28. Dezember 2016 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in diese Weisungen werden derzeit überarbeitet und ab 2017 auch angepasst. Ich schicke Ihnen diese angepassten Weisungen dann sogleich per E-Mail zu - bis Ende Januar 2017. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Sehr geehrtAntragsteller/in die Grippewelle hat auch einige Mitarbeiter des Jobcenters erreicht. Wegen Krankheits…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Karlsruhe [#18171]
Datum
19. Januar 2017 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Grippewelle hat auch einige Mitarbeiter des Jobcenters erreicht. Wegen Krankheitszeiten müssen jetzt einige Dinge hinten angestellt werden; die Bewilligung der Geldleistungen zum Lebensunterhalt hat Vorrang. Die Aktualisierung der Weisungen wird nicht - wie geplant - zum Ende Januar 2017 erfolgen können. Wir planen die Aktualisierung bis Ende Februar 2017 zu erledigen; ich übersende Ihnen die aktualisierten Weisungen bis Ende Februar 2017 per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
SGB II-JC Landkreis Karlsruhe/Ermessenslenkende-Weisungen 2017 Mit freundlichen Gr??en Rolf Martin SGB II-Jobcente…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
SGB II-JC Landkreis Karlsruhe/Ermessenslenkende-Weisungen 2017
Datum
28. Februar 2017 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Gr??en Rolf Martin SGB II-Jobcenter Landkreis Karlsruhe Gesch?ftsf?hrer Telefon: 0721 823-1007 Telefax: 0721 823-2036 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Jobcenter Landkreis Karlsruhe Brauerstr. 10 76135 Karlsruhe

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AW: SGB II-JC Landkreis Karlsruhe/Ermessenslenkende-Weisungen 2017 [#18171] Sehr geehrt<< Anrede >> v…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SGB II-JC Landkreis Karlsruhe/Ermessenslenkende-Weisungen 2017 [#18171]
Datum
5. März 2017 11:02
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>