Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kassel

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kassel [#19363]
Datum
27. November 2016 14:45
An
Jobcenter Landkreis Kassel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, David Schäfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Schäfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Kassel
Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist …
Von
Jobcenter Landkreis Kassel
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kassel [#19363]
Datum
7. Dezember 2016 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob dieses nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden uns bemühen Ihnen die Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund des Umfanges und der aktuellen Arbeitssituation kann ich Ihnen nicht zusagen, dass wir bis Ende des Jahres die Informationen aufbereitet haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kassel [#19363]
Datum
2. Januar 2017 23:28
An
Jobcenter Landkreis Kassel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kassel“ vom 27.11.2016 (#19363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Schäfer Anfragenr: 19363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Schäfer << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landkreis Kassel
Sehr geehrter Herr Schäfer, wir bitten um Entschuldigung, dass wir Ihren Antrag nicht in der von Ihnen gewünschten…
Von
Jobcenter Landkreis Kassel
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kassel [#19363]
Datum
10. Januar 2017 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schäfer, wir bitten um Entschuldigung, dass wir Ihren Antrag nicht in der von Ihnen gewünschten Frist beschieden haben. In der Anlage übersende ich Ihnen den Innerdienstlichen Handlungsrahmen für Ermessensleistungen nach § 16 ff SGB II für den Bereich Markt & Integration. Bezüglich der kommunalen Leistungen verweisen wir auf den Link http://www.landkreikassel.de. Dort unter dem Reiter Bürgerservice den Fachbereich Soziales auswählen. Im Übrigen orientiert sich das Jobcenter Landkreis Kassel an den fachlichen Hinweisen und Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Mit freundlichen Grüßen