Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
  • Kosten dieser Information:
    395,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche de…
An Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz [#18911]
Datum
3. November 2016 20:23
An
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass wir grundsätzlich bereit sind die…
Von
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz [#18911]
Datum
2. Dezember 2016 12:14
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass wir grundsätzlich bereit sind die Unterlagen auf postalischem Weg zur Verfügung zu stellen. Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich nicht wie nachfolgend dargestellt um eine "einfache" Anfrage, so dass wir von einer Gebührenforderung infolge des hohen Verwaltungsaufwandes leider nicht absehen können. Sie bitten um Übersendung sämtlicher derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Da wir im Gegensatz zu fast allen anderen Jobcentern ein zertifiziertes Jobcenter nach DIN ISO 9001 sind, mussten in sehr vielen Bereichen umfangreiche Arbeitshilfen mit Ablaufbeschreibungen erstellt werden. Das entsprechende Handbuch mit den Anlagen umfasst mehrere 100 Seiten. Aufgrund Ihrer "allgemeinen" Anfrage müssen wir alle Unterlagen sichten und auf entgegenstehende Belange nach den §§ 14 ff des Landestransparenzgesetzes prüfen. Bei vielen Unterlagen werden dabei "Schwärzungen" erforderlich sein. Beispielhaft ist hier eine Dienstanweisung Schutz und Sicherheit zu benennen. Diese lässt Rückschlüsse auf das Verhalten im Bedrohungsfall und auf das vorhandene Alarmierungssystem zu, so dass diese ganze Passagen unkenntlich gemacht werden müssten. Ebenso lassen viele Arbeitshilfen Rückschlüsse auf interne IT-Fachverfahren zu, die bei Veröffentlichung die Sicherheit gefährden könnten. Demzufolge geht der voraussichtliche Arbeitsaufwand für die Bereitstellung der Unterlagen weit über das Maß für eine normale Anfrage hinaus, so dass wir auf eine Gebührenforderung nicht verzichten können. Da im Land Rheinland-Pfalz noch keine Gebührenordnung zum Landestransparenzgesetz erlassen wurde, wird in analoger Anwendung der IFGGebV von den nachstehenden Kosten für Gebühren und Auslagen ausgegangen: Zusammenstellung der Unterlagen aufgrund des deutlich höheren Verwaltungsaufwandes 330,- € Anfertigung von ca. 400 Kopien je 0,10 € 40,- € Verpackung und Postversand 25,- € Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen voraussichtlich 395,- €. Eine endgültige Berechnung kann erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Gerne sind wir bereit Ihre Anfrage auf dieser Basis zu erledigen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie uns die voraussichtliche Gebühren- und Auslagensumme vorab überweisen. Nach Eingang des Betrages werden wir dann die Unterlagen zusammenstellen und eine abschließende Gebühren- und Auslagenrechnung erstellen. Falls diese Vorgehensweise auch in Ihrem Sinne ist, bitte ich um eine kurze Bestätigung. Sie erhalten dann umgehend die Überweisungsdaten. Betonen möchten wir ausdrücklich, dass wir die Höhe der Gebührenforderung infolge des voraussichtlichem Verwaltungsaufwandes für gerechtfertigt halten. Mit freundlichen Grüßen