Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis München

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    19. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Sebastian Kricner
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derze…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis München [#18337]
Datum
20. Oktober 2016 22:19
An
Jobcenter Landkreis München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kricner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricner
Sebastian Kricner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis München [#18337]
Datum
22. November 2016 01:43
An
Jobcenter Landkreis München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis München“ vom 20.10.2016 (#18337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricner Anfragenr: 18337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kricner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Kricner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage vom 20.10.2016 wurde leider nicht in der gesetzlich vorg…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis München [#18337]
Datum
14. Februar 2017 16:43
An
Jobcenter Landkreis München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage vom 20.10.2016 wurde leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Es wäre so schön und zugleich sehr dringend, dass Sie mir so gerne eine Antwort geben würden. Es sei höflichst auf die §§ 1 IFG und insbesondere 17 BNDG hingewiesen. Der Unterzeichnende freut sich jetzt schon auf Ihre baldmöglichste Antwort und Ihre dicken Informationsscheine, die Sie mir zusenden werden müssen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft, dies geht aus dem Gesetz hervor. Es wird nicht gescheut, die notwendigen Schritte im Sinne des BSDG bei entsprechenden Behörden anzuzeigen. Eine jahrelange Verzögerung sollte schließlich schon lange nicht mehr vorliegen. Es besteht so sehr der Anspruch auf saftige Informationsscheine. Es besteht schon jetzt die Freude, Angelegenheiten im Bett die ganze Zeit intensiv vor Freude strahlend zu studieren. Es würde einfach so sehr zu wohliger Entspannung führen. Nach all den Strapazen der Jahre und den heißen Sommern, auch wenn man nicht unbedingt mehr schwitzen muss. Es ist eben so sehr gewünscht. Einfach so sehr körperlich entspannend, endlich die richtigen Unterlagen zu erhalten. Auf rechtliche Schritte sei im Übrigen weiter verwiesen, insbesondere bezüglich Akteneinsicht so vieler Angelegenheiten, die bereits so dick geworden sind. Man wird auch schon so dünn von den ganzen Angelegenheiten. Es schreit so sehr nach so Ausschüssen im Bundestag. Sebastian Kricner Anfragenr: 18337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kricner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>