Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim [#19337]
Datum
26. November 2016 12:07
An
Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura

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Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim
Sehr geehrter Herr Kura, auf beigefügte Mail - Antrag auf Auskunftsersuchen im Sinne des Informationsfreiheitsges…
Von
Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim [#19337]
Datum
8. Dezember 2016 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, auf beigefügte Mail - Antrag auf Auskunftsersuchen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes - nehme ich Bezug. Ich stelle Ihnen gerne die gewünschten Informationen zu den aktuellen Weisungen des Jobcenters Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim zur Verfügung. Beigefügt übersende ich: Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Landkreis NEA-BW Richtwerttabelle § 24 SGB II Merkblatt Umzug mit den aktuellen Angemessenheitsgrenzen der Kosten für die Unterkunft Die Ermessenslenkenden Weisungen dienen als Arbeitshilfe im Rahmen der Ermessensausübung. Wir treffen unsere Entscheidungen nach Gesetz und aktueller Rechtsprechung, wobei die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung kommen. Diese sind im Internetauftritt der BA veröffentlicht. Diese Information ist für Sie kostenlos. Mit freundlichen Grüßen