Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Rottal-Inn Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn [#18943]
Datum
4. November 2016 14:10
An
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Rottal-Inn Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn [#18943]
Datum
7. Dezember 2016 16:54
An
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn“ vom 04.11.2016 (#18943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Sehr geehrte Frau Hannemann, danke für die Erinnerung. Ich möchte mich für die Überschreitung der Frist entschuld…
Von
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn [#18943]
Datum
8. Dezember 2016 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, danke für die Erinnerung. Ich möchte mich für die Überschreitung der Frist entschuldigen. Aufgrund personeller Engpässe konnte die Beantwortung Ihrer Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet werden. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig. Herzliche Grüße
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Sehr geehrte Frau Hannemann, das Jobcenter LK Rottal-Inn wendet die bundesweit gültigen Weisungen und Handlun…
Von
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Betreff
WG: 161209_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn [#18943]
Datum
22. Dezember 2016 07:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, das Jobcenter LK Rottal-Inn wendet die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen an. Diese können hier nachgelesen werden: https://www.arbeitsagentur.de/web/conte… Beigefügt habe ich Ihnen folgende Weisungen und Arbeitshilfen: • ermessenslenkenden Weisungen Diese Weisungen dienen als Arbeitshilfe im Rahmen der Ermessensausübung. Wie Sie hieraus erkennen können, kann es im Einzelfall auch Abweichungen geben. Wir treffen unsere Entscheidungen nach Gesetz und aktuell geltender Rechtsprechung, wobei die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung kommen. • Arbeitshilfe Absolventenmanagement • Qualitätssicherungskonzept • Schlüssiges Konzept Landkreis Rottal-Inn 2016-2018 • Konzept Erstausstattung Wohnung / Bekleidung nach § 24 III SGB II Mit freundlichen Grüßen

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Inge Hannemann
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Weisungen. Ihnen erholsame Weihnachtsfeie…
An Jobcenter Landkreis Rottal-Inn Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: WG: 161209_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottal-Inn [#18943]
Datum
22. Dezember 2016 10:12
An
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Weisungen. Ihnen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>