Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Lübeck

Anfrage an: Jobcenter Lübeck

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Caner Karaca
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Lübeck Details
Von
Caner Karaca
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Lübeck [#18351]
Datum
20. Oktober 2016 23:05
An
Jobcenter Lübeck
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Caner Karaca <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Caner Karaca << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Caner Karaca

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Jobcenter Lübeck
Sehr geehrter Herr Karaca, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird bearbeitet. In Ihrem Antrag wüns…
Von
Jobcenter Lübeck
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Lübeck [#18351]
Datum
22. November 2016 15:10
Status
Warte auf Antwort
ATT153281.jpg
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Karaca, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird bearbeitet. In Ihrem Antrag wünschen Sie: "sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters". Der Antrag ist sehr umfangreich. Aktuell sichten wir die aktuellen Weisungen und Arbeitshilfen und prüfen, ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können. Die Sichtung der Inhalte auf mögliche IFG-Ausschlussgründe wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden am Anschluss an die Prüfung die entsprechenden Weisungen sukzessive auf unsere Internetseite www.jobcenter-luebeck.de<http://www.jobcenter-luebeck.de/> veröffentlichen, um die Informationen für alle Leistungsbezieher allgemein zugänglich zu machen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, vielen Dank für Ihr Verständnis! Verbindliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu SGB II-Leistungen finden Sie unter folgendem Link https://www.arbeitsagentur.de/web/content....<https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/index.htm> Mit freundlichen Grüßen