Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
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Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord [#18530]
Datum
24. Oktober 2016 09:57
An
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord
Sehr geehrter Antragsteller, am 24.Oktober 2016 stellten Sie per E-Mail beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatt…
Von
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord [#18530]
Datum
28. Oktober 2016 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, am 24.Oktober 2016 stellten Sie per E-Mail beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord einen Antrag nach dem IFG M-V. Mit diesem Antrag begehren Sie Informationen zu Weisungen Arbeitshilfen des Jobcenters. Ihr Antrag ist bei mir am 25.Oktober 2016 eingegangen. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an unsere Behörde zu richten. Diese Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag schriftlich zu formulieren und an das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord Büro der Geschäftsführung Zum Amtsbrink 2 17192 Waren zu übermitteln. Sofern mir Ihr Antrag schriftlich vorliegt, werde ich die weiteren Schritte zur Informationsbeschaffung einleiten und letztlich über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord ist eine gemeinsame Einrichtung und …
An Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord Details
Von
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Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord [#18530]
Datum
30. Januar 2017 12:18
An
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord ist eine gemeinsame Einrichtung und unterliegt deshalb dem Bundes-IFG, das keine zwingende schriftliche Antragsstellung vorsieht. ... Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf mein Schreiben vom 30.01.2017 erhielt ich leider keine Antwort. Nach § 50 Absa…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord [#18530]
Datum
30. Juli 2017 18:10
An
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf mein Schreiben vom 30.01.2017 erhielt ich leider keine Antwort. Nach § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch II ist das Jobcenter nach dem Bundes-IFG auskunftspflichtig und nicht nach dem IFG M-V. Daher ist eine E-Mail als Antrag ausreichend. Ich bitte Sie daher um Zusendung der angefragten "sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte Nord". Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>