Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Memmingen

Anfrage an: Jobcenter Memmingen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Firlan Scheine
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Memmingen Details
Von
Firlan Scheine
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Memmingen [#18299]
Datum
20. Oktober 2016 20:57
An
Jobcenter Memmingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Firlan Scheine <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Firlan Scheine
Firlan Scheine
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Memmingen…
An Jobcenter Memmingen Details
Von
Firlan Scheine
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Memmingen [#18299]
Datum
22. November 2016 19:12
An
Jobcenter Memmingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Memmingen“ vom 20.10.2016 (#18299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Firlan Scheine Anfragenr: 18299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Firlan Scheine
Jobcenter Memmingen
Sehr geehrter Herr Scheine, ich bitte die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Wie Sie beiliegender Veröffentlich…
Von
Jobcenter Memmingen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Memmingen [#18299]
Datum
23. November 2016 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scheine, ich bitte die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Wie Sie beiliegender Veröffentlichung der Memminger Zeitung entnehmen können, wurde die Weisung des kommunalen Trägers zu den Unterkunftskosten gerade neu festgesetzt. Die neuen Werte wurden durch die Memminger Zeitung mit Artikel vom 23.11.16 veröffentlicht. Die weiteren Weisungen des Trägers Bundesagentur für Arbeit im Leistungsbereich sind auf der Internet Seite der BA veröffentlicht. Weitere interne Weisungen hierzu existieren nicht. Die ermessenslenkenden Weisungen im Vermittlungsbereich sind ebenfalls beigefügt. mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Memmingen
Internetseite; fehlende Daten des Jobcenters Kempten (Allg= E4u) Sehr geehrter Herr Heine, aus unerklärlichen Grü…
Von
Jobcenter Memmingen
Betreff
Internetseite; fehlende Daten des Jobcenters Kempten (Allg= E4u)
Datum
13. Januar 2017 11:19
Status
Sehr geehrter Herr Heine, aus unerklärlichen Gründen haben wir Ihr Auskunftsersuchen nicht erhalten, wir sind aber gerne bereit, ohne Ihre konkreten Fragen zu kennen, Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Bezüglich der Weisungen und Arbeitshilfen verweise ich auch auf den Internetauftritt der BA. Die Stadt Kempten (Allgäu) überarbeitet gerade die KdU-Richtlinien, so dass wir gerne abwarten würden, bis die neuen Richtlinien KdU vorliegen. Mit freundlichen Grüßen