Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz [#18301]
Datum
20. Oktober 2016 20:59
An
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Von
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Via
Briefpost
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Datum
28. November 2016
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Nach der Zwisc…
Von
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Betreff
161221_161020_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz [#18301]
Datum
21. Dezember 2016 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Nach der Zwischennachricht vom 28.11.2016 an Sie wurde festgestellt, dass der Antrag ist sehr umfangreich ist. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, hat daher einige Zeit in Anspruch genommen. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskünfte und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Ungeachtet dessen, verweise ich darauf, dass die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit angewendet werden, welcher unter https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529 zugänglich sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
_BA-Jobcenter Oberspreewald-BGF möchte die Nachricht "161221_161020_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ober…
Von
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Betreff
Rückruf: 161221_161020_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz [#18301]
Datum
21. Dezember 2016 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
_BA-Jobcenter Oberspreewald-BGF möchte die Nachricht "161221_161020_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz [#18301]" zurückrufen.
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Nach der Zwis…
Von
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz [#18301]
Datum
21. Dezember 2016 14:08
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Nach der Zwischennachricht vom 28.11.2016 an Sie wurde festgestellt, dass der Antrag sehr umfangreich ist. Sie begehren eine Vielzahl von Informationen ohne selbige zu konkretisieren. Um eine abschließende Prüfung vorzunehmen, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, bitte ich zunächst um Informationen, welche konkrete Information von Ihnen begehrt wird. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskünfte und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ungeachtet dessen, verweise ich darauf, dass die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit angewendet werden, welche unter folgendem Link zugänglich sind: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529 Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich den IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse…
An Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oberspreewald-Lausitz [#18301]
Datum
21. Dezember 2016 14:37
An
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich den IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 18301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>