Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oder-Spree

Anfrage an: Jobcenter Oder-Spree

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2016
  • Frist
    31. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Jobcenter Oder-Spree Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oder-Spree [#19397]
Datum
29. November 2016 15:43
An
Jobcenter Oder-Spree
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Oder-Spree
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Übersendung sämtlicher derzeit gültiger internen Weisungen und Arbeits…
Von
Jobcenter Oder-Spree
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oder-Spree [#19397]
Datum
29. Dezember 2016 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Übersendung sämtlicher derzeit gültiger internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ist hier per E-Mail am 29.11.2016 ( tel:29112016) eingegangen. Zur Bearbeitung Ihres Antrags teilen Sie mir bitte Ihre ladungs- und zustellungsfähige Anschrift mit. Vor der Bearbeitung Ihres Antrages weise ich Sie darauf hin, dass nach § 1 der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung - AIGGebO) für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Gebühren zu erheben sind. Die Höhe dieser Gebühren bemisst sich nach dem der AIGGebO beiliegenden Gebührentarif, welcher Bestandteil der Verordnung ist. Hiernach können Gebühren in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Bitte teilen Sie mir bis zum 13.01.2017 neben Ihrer ladungs- und zustellungsfähigen Anschrift mit, ob Sie Ihren vorgenannten Antrag weiter aufrechterhalten möchten. Es grüß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse …
An Jobcenter Oder-Spree Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Oder-Spree [#19397]
Datum
29. Dezember 2016 22:35
An
Jobcenter Oder-Spree
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>