Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Osnabrück

Anfrage an: Jobcenter Osnabrück

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Osnabrück [#18350]
Datum
20. Oktober 2016 23:05
An
Jobcenter Osnabrück
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Osnabrück
Weisungen des Jobcenters Osnabrück Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat nach § 44b …
Von
Jobcenter Osnabrück
Betreff
Weisungen des Jobcenters Osnabrück
Datum
14. November 2016 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat nach § 44b Abs. 3 SGB II ein fachliches Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen, somit auch gegenüber dem Jobcenter Osnabrück und nutzt dieses Recht. Die für das Jobcenter Osnabrück verbindlichen Weisungen der BA sind im Internet frei zugänglich und können von Ihnen über den nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm Darüber hinaus veröffentlich das Jobcenter Osnabrück interne Weisungen auf der Homepage https://www.jobcenter-osnabrueck.de/downloadbereich.html Sie haben somit die Möglichkeit, sich alle von Ihnen begehrten Informationen in zumutbarer Weise über das Internet zu beschaffen. Ich beabsichtige daher, Ihren Antrag gem. § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzulehnen, möchte Ihnen allerdings zuvor noch die Gelegenheit geben, sich zu diesem Vorhaben zu äußern. Viele Grüße