Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Passau Stadt Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt [#19285]
Datum
24. November 2016 20:05
An
Jobcenter Passau Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau St…
An Jobcenter Passau Stadt Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt [#19285]
Datum
29. Januar 2017 22:45
An
Jobcenter Passau Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt“ vom 24.11.2016 (#19285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Passau Stadt
Sehr geehrter Herr Kura, aus organisatorischen Gründen wird sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch verzögern. …
Von
Jobcenter Passau Stadt
Betreff
WG: 170130_Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt [#19285]
Datum
30. Januar 2017 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, aus organisatorischen Gründen wird sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch verzögern. Mit freundlichen Grüßen
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marc Kura
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt“ [#19285]
Datum
25. Februar 2017 11:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19285 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ohne weitere Aussage nicht beantwortet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. März 2017 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Jobcenter Passau Stadt
Jobcenter Passau - Stadt 68 - II - 8815 Sehr geehrter Herr Kura, der Anlage entnehmen Sie bitte die Festleg…
Von
Jobcenter Passau Stadt
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Stadt [#19285]
Datum
7. März 2017 14:38
Status
Jobcenter Passau - Stadt 68 - II - 8815 Sehr geehrter Herr Kura, der Anlage entnehmen Sie bitte die Festlegungen zur Anordnung- und Entscheidungsbefugnis (Anwendung ab 4.1.17) und die Geschäftsanweisung „Ermessenslenkende Weisungen“ (Eingliederungszuschuss, Eingliederungszuschuss für Ältere, Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und Vermittlungsbudget - gültig ab 1.1.2017). Das Kundenkontaktdichtekonzept erhalten Sie nach der Beschlussfassung durch die Trägerversammlung am 5.4.2017. Mit freundlichen Grüßen