Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Prignitz

Anfrage an: Jobcenter Prignitz

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Prignitz Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Prignitz [#18582]
Datum
24. Oktober 2016 20:09
An
Jobcenter Prignitz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter Prignitz
Sehr geehrte Frau Hannemann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages am 24.10.2016. Selbigen werde…
Von
Jobcenter Prignitz
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Prignitz [#18582]
Datum
27. Oktober 2016 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages am 24.10.2016. Selbigen werden wir umgehend prüfen. Hinsichtlich der beantragten Zusendung der derzeit gültigen Arbeitshilfen des Jobcenters würde ich Sie um eine nähere Bestimmung bzw. Bezeichnung bitten wollen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort vom 27. Oktober 2016 auf die ich gerne Bezug nehme. W…
An Jobcenter Prignitz Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Prignitz [#18582]
Datum
28. Oktober 2016 11:33
An
Jobcenter Prignitz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort vom 27. Oktober 2016 auf die ich gerne Bezug nehme. Wie bereits in der Anforderung beziehe ich mich auf die derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Jobcenters. Gerne weite ich es jedoch aus und frage explizit nach: Ablaufschema, Arbeitsanweisung, Arbeitsstilen, Arbeitshinweisen, GA, Dienstanweisungen, Verfahrenshinweise sowie Arbeitshilfen, die namentlich nicht benannt sind, unter der Berücksichtigung Ihrer eigenen Kreativität von Weisungen in Ihrem Hause. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Prignitz
Antrag nach dem IFG vom 24.10.2016
Von
Jobcenter Prignitz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 24.10.2016
Datum
21. November 2016
Status
Warte auf Antwort
Inge Hannemann
AW: Antrag nach dem IFG vom 24.10.2016 [#18582] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. So…
An Jobcenter Prignitz Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG vom 24.10.2016 [#18582]
Datum
23. November 2016 17:54
An
Jobcenter Prignitz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens in Höhe von 500 Euro gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Wie bereits aus anderen Anfrage ersichtlich, haben unterschiedlichste Jobcenter kostenlose Auskünfte über ihre Weisungen gegeben. Auch hier lässt sich feststellen, dass diese z.T. sehr umfangreich in der Anzahl der Weisungen / Arbeitshilfen sind. Als Bsp. kopiere ich diesen Link ein. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/ So warte ich mit Spannung auf einen detaillierten Kostenvoranschlag oder im Sinne der Transparenz eine Entscheidung nach § 10 IFG. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Prignitz“ [#18582]
Datum
23. November 2016 17:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18582 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese Anfrage nicht derart schwerwiegend ist, dass Gebühren gerechtfertigt sind. Andere Jobcenter haben diese Auskunft ebenso kostenlos erteilt. Weiterhin hat der Antragsteller über die Form des Antrags zu entscheiden und das BVerwG hat mit Urteil vom 20.10.2016 (7 C 6.15) entschieden, das Vorabauslagen nicht gestattet sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 23. November Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. November 2016. Ich…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 23. November
Datum
29. November 2016 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. November 2016. Ich habe Sie zum Anlass genommen, das Jobcenter Prignitz um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald diese bei mir eingegangen ist, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Der Vorgang wird bei uns unter dem Az. 15-720-1/001 II#0162 geführt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag beim Jobcenter Prignitz Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag beim Jobcenter Prignitz
Datum
30. März 2017 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
6,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0162 Sehr geehrte Frau Hannemann, bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugang hat mir das Jobcenter Prignitz eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin wurde mir eine Auszug aus dem Schreiben des Jobcenters vom 01. Dezember 2016 übermittelt, in dem Ihnen der anfallende Arbeitsaufwand und die zu erwartende Gebühr mitgeteilt wurden. Meines Erachtens liegt folglich keine prohibitive Gebührenerhebung i.S.v. § 10 Abs. 2 IFG vor. Ich habe das Jobcenter heute dennoch gebeten, (soweit dies möglich ist) Ihrem Antrag im Rahmen einer einfachen Auskunft nachzukommen. In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, wenn Sie Ihren Antrag präzisieren könnten. Da jedoch bezüglich der Gebührenerhebung kein Grund zur Beanstandung besteht, beabsichtige ich den Vorgang zu den Akten zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen