Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Remscheid

Anfrage an: Jobcenter Remscheid

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

mi west
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Remscheid Details
Von
mi west
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Remscheid [#18250]
Datum
20. Oktober 2016 19:38
An
Jobcenter Remscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, mi west <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen mi west
Jobcenter Remscheid
Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre oben genannte Anfrage ist hier ei…
Von
Jobcenter Remscheid
Betreff
Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016
Datum
21. Oktober 2016 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre oben genannte Anfrage ist hier eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Da derzeit nicht alle betroffenen Bereichsleiter/innen im Dienst sind, wird die abschließende Bearbeitung noch etwas dauern, auf jeden Fall aber innerhalb der Monatsfrist erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Remscheid
Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, nach Prüfung Ihrer Anfrage möchte ich …
Von
Jobcenter Remscheid
Betreff
Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016
Datum
2. November 2016 07:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, nach Prüfung Ihrer Anfrage möchte ich Sie unter Verweis auf den "5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2014 und 2015<http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/5TB06_16.pdf?__blob=publicationFile&v=2>" (im Folgenden: 5.TB) und die Publikation "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Text und Erläuterungen<http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf;jsessionid=8F18703308C6A204B2389790A03DC33E.1_cid344?__blob=publicationFile&v=12>" (im Folgenden: Info2) der BfDI zunächst um folgende Angaben bitten: 1. Es handelt sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine "einfache Auskunft" im Sinne des IFG. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen werden dezentral vorgehalten, insofern sind aufwendigere Recherchen und die Beteiligung mehrerer Fachbereiche notwendig. Außerdem ist vielfach noch eine Konvertierung in ein sicheres Dateiformat vorzunehmen. Aus diesem Grund kann auch auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen evtl. nicht verzichtet werden. Demgemäß ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen, zu dessen Zustellung ich Sie um Offenlegung Ihrer Identität und Ihrer zustellfähigen Anschrift bitten muss (Punkt 2.2.2 - 5.TB). 2. Ihre Anfrage, Ihnen "sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters" zuzusenden ist zu unspezifisch. Sie werden deshalb gebeten, Ihre Anfrage zu konkretisieren (Punkt 4.1 - Info2). Ohne diese Angaben kann ich Ihre Anfrage leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen
mi west
AW: Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016 [#18250] Sehr geehrte Damen und Herren, Was soll denn bitte ein "sich…
An Jobcenter Remscheid Details
Von
mi west
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016 [#18250]
Datum
12. November 2016 11:08
An
Jobcenter Remscheid
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Was soll denn bitte ein "sicheres Dateiformat" sein, eine Konvertierung ist nicht notwendig. Weiterhin habe ich Weisungen und Arbeitshilfen angefragt, die im Jobcenter gueltig und somit von dort auch zugaenglich sind, eine dezentrale Vorhaltung ist weder schluessig, noch kann sie mir als Antragsteller zulasten gelegt werden und auch nicht zu einer Entstehung von Kosten fuehren. Meine Anfrage ist auch keineswegs unspezifisch: Ich erwarte eine ZusendungWas das sein soll, erschließt sich ohnehin nicht. Dass Weisungen dezentral vorgehalten werden, ist unüblich. Dies kann nicht dem Antragssteller zulasten gelegt werden. Daher ist die Auskunft kostenfrei zu erteilen. Auch ist die Anfrage nicht zu unspezifisch, angefordert sind ALLE internen Weisungen und Arbeitshilfen, die ZUR ZEIT GUELTIG sind. Nochmals Vielen Dank fuer Ihre Muehe. Mit freundlichen Gruessen mi west ... Mit freundlichen Grüßen mi west Anfragenr: 18250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift mi west
Jobcenter Remscheid
AW: Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016 [#18250] Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, um Wiederholungen zu verm…
Von
Jobcenter Remscheid
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG vom 20.10.2016 [#18250]
Datum
15. November 2016 07:00
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf meine Ausführungen in der E-Mail vom 02.11.2016, insbesondere auf die Verweise auf die Publikationen der BfDI. Denen ist nichts hinzuzufügen. Ich bitte Sie erneut, mir Ihre zustellfähige Anschrift mitzuteilen, damit Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugestellt werden kann. Ohne diese Angabe kann das Verfahren formell nicht abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Remscheid
Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Remscheid Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Weisungen und Arb…
Von
Jobcenter Remscheid
Betreff
Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Remscheid
Datum
7. Dezember 2016 10:59
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Remscheid können Sie hier<http://www.jobcenter-remscheid.de/site/162/> downloaden. Viele Grüße