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Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Kreis Neuss

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche de…
An Jobcenter Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Kreis Neuss [#18340]
Datum
20. Oktober 2016 22:26
An
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bDSB 155/16 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antra…
Von
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Kreis Neuss [#18340]
Datum
7. November 2016 14:01
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bDSB 155/16 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sie begehren sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Aufgrund des Umfangs Ihres Antrages wird die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 Euro zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Daher bitte ich um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. bitte erlauben Sie mir folgende Anmerkung: v…
An Jobcenter Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Kreis Neuss [#18340]
Datum
7. November 2016 14:39
An
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. bitte erlauben Sie mir folgende Anmerkung: viele Jobcenter veröffentlichen bereits von sich aus ihre Weisungen bzw. machen diese auf Antrag kurzfristig ohne Erhebung von Gebühren zugänglich. Ich möchte Sie insbesondere im Hinblick auf das Gebot des transparenten Verwaltungshandelns und der Bürgerfreundlichkeit darum bitten, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung/Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Hilfsweise beantrage ich zudem eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen/Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine »gestückelte« – dann kostenfrei zu erteilende – Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Ich behalte mir die Einschaltung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-…
An Jobcenter Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Kreis Neuss [#18340]
Datum
22. November 2016 00:02
An
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Status
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Kreis Neuss“ vom 20.10.2016 (#18340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2016 und E-Mail vom 7. November 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in da meine E-Mail vom…
Von
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2016 und E-Mail vom 7. November 2016
Datum
24. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da meine E-Mail vom heutigen Tag durch Ihr E-Mail-System zurückgewiesen wurde, sende ich Ihnen die E-Mail nebst Anhang auf diesem Wege. Mit freundlichen Grüßen,
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