Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne…)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems [#19287]
Datum
24. November 2016 20:06
An
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Sehr geehrter Herr Kura, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem IFG. Dies ist - wie Sie…
Von
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems [#19287]
Datum
7. Dezember 2016 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kura, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem IFG. Dies ist - wie Sie sicherlich wissen - aktuell nicht die einzige Anfrage nach dem IFG, die dem hiesigen Jobcenter vorliegt. Um mit dem Thema sachgerecht umzugehen und immer wiederkehrenden, unnötigen Aufwand zu vermeiden, haben wir uns entschieden, Zug um Zug die relevanten amtlichen Informationen unseres Hauses allgemein zugänglich zu machen. Wir werden diese Informationen (darunter auch die von Ihnen erbetenen Weisungen) zeitnah Anfang des kommenden Jahres auf der Homepage des Jobcenters Rhein-Lahn veröffentlichen. Insoweit bitte ich um Ihre Geduld und um Verständnis dafür, dass wir jetzt nicht im Vorfeld bereits den Aufwand betreiben wollen, für Sie zusätzlich Einzelweisungen herauszusuchen, was natürlich eine gebühren- und kostenpflichtige Forderung im Sinne der geltenden GebührenVO nach sich ziehen würde. Zu gegebener Zeit, wenn die zugesagten Einstellungen auf der hiesigen Homepage vorgenommen sind, werde ich Sie persönlich darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Sehr geehrter Herr Kura, im Nachgang zu meiner Nachricht vom 07.12.2016 teile ich mit, dass die wesentlichen Gesc…
Von
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems [#19287]
Datum
13. Februar 2017 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, im Nachgang zu meiner Nachricht vom 07.12.2016 teile ich mit, dass die wesentlichen Geschäftsanweisungen des Jobcenters Rhein-Lahn zwischenzeitlich auf der hiesigen Homepage veröffentlicht sind. Weitere werden folgen. Insoweit sehe ich Ihre Anfrage nach dem IFG damit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen