Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Schwabach

Anfrage an: Jobcenter Schwabach

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Schwabach Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Schwabach [#19291]
Datum
24. November 2016 20:07
An
Jobcenter Schwabach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Schwabach…
An Jobcenter Schwabach Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Schwabach [#19291]
Datum
29. Januar 2017 22:44
An
Jobcenter Schwabach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Schwabach“ vom 24.11.2016 (#19291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Schwabach
Sehr geehrter Herr Kura, zu Ihrer am 24.11.2016 gestellten und nun mit mail vom 29.11.2017 erinnerten Anfrage tei…
Von
Jobcenter Schwabach
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Schwabach [#19291]
Datum
2. Februar 2017 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, zu Ihrer am 24.11.2016 gestellten und nun mit mail vom 29.11.2017 erinnerten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Jobcenter Schwabach im Vollzug des SGB II vollumfänglich die Geschäftsanweisungen, fachlichen Hinweise und Arbeitshilfen der Bundesagentur in deren Zuständigkeitsbereich anwendet und umsetzt. Diese werden an dieser Stelle als bekannt vorausgesetzt, da die Bundesagentur diese auf ihrer Internet-Plattform veröffentlicht. Die gem. § 6 SGB II dem kommunalen Träger zugewiesenen Aufgaben werden, soweit die Leistungen vom Jobcenter unmittelbar erbracht, mit Hilfe von Richtlinien und Richtwerten erbracht. Dazu übermitteln wir Ihnen elektronisch und kostenfrei die aktuell gültigen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft und eine zum Jahreswechsel neu überarbeitete Preisliste aller möglichen Bedarfe, die nicht über die Regelleistung abgebildet werden. Weitergehende kommunale Weisungen gibt es nicht. Darüber hinaus sind derzeit auch keine weiteren (z.B. ermessenslenkende) internen Weisungen des Jobcenter SC zum unmittelbaren SGB-II-Vollzug in Kraft. Mit freundlichen Grüssen