Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Heilbronn

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Stadt Heilbronn Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Heilbronn [#18694]
Datum
26. Oktober 2016 03:39
An
Jobcenter Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Jobcenter Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre unten genannte E-Mail-Anfrage vom 26.10.2016, welche an mich zur B…
Von
Jobcenter Stadt Heilbronn
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Heilbronn [#18694]
Datum
24. November 2016 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre unten genannte E-Mail-Anfrage vom 26.10.2016, welche an mich zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Gerne gewähre ich Ihnen Zugang zu amtlichen Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Allerdings ist Ihr Antrag sehr umfangreich. Ich bitte Sie daher zu beachten, dass für die Zusammenstellung der von Ihnen begehrten Informationen und die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,- Euro zuzüglich Auslagen anfallen können. Kostenfrei, das heißt gebühren- und auslagenfrei, können Sie bereits heute umfangreiche Informationen zum Jobcenter Stadt Heilbronn und zu dessen Arbeitsweise im Internet unter folgenden Internetadressen frei abrufen und einsehen: http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de https://www.arbeitsagentur.de/web/conte… http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de… Bzgl. der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft richtet sich das Jobcenter Stadt Heilbronn nach dem schlüssigen "Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft" der Stadt Heilbronn als kommunaler Träger des Jobcenters Stadt Heilbronn. Für weitere Informationen hierzu darf ich Sie daher ggf. bitten, sich direkt an die Stadt Heilbronn zu wenden. Soweit Ihre unten genannte Anfrage über die vorgenannten Informationen hinausgeht, wird die Prüfung, ob zu Ihrer Anfrage noch weitere Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, dagegen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vorbehaltlich der Prüfung, ob alle gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist aufgrund Ihrer unten genannten Anfrage allerdings bereits jetzt absehbar, dass die gewünschten Auskünfte, soweit sie über die vorgenannten Informationen hinausgehen, nicht kostenfrei erteilt werden können. Im Hinblick hierauf und die oben genannten Informationen bitte ich Sie daher um Ihre Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag in der gestellten Form mit dem gestellten Umfang aufrechterhalten wollen oder ob Ihre unten genannte Anfrage mit den oben genannten Informationen erledigt ist? Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Ihre entsprechende Mitteilung, gegebenenfalls zusammen mit der weiteren Mitteilung, ob Sie Ihre unten genannte Anfrage im Hinblick auf die für die Auskunft in dem bislang gestellten Umfang voraussichtlich anfallenden Gebühren und Auslagen auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränken wollen? Für Ihre entsprechende Rückmeldung bis zum 23.12.2016 danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag s…
An Jobcenter Stadt Heilbronn Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Heilbronn [#18694]
Datum
13. Dezember 2016 13:50
An
Jobcenter Stadt Heilbronn
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier P.S.: Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung / Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Eine Begründung und entsprechende Belege reiche ich ggf. nach. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen / Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine "gestückelte" - dann kostenfrei zu erteilende - Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Anfragenr: 18694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>