Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Kassel

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Ergebnis der Anfrage

Das Job Center hat eine Übersucht der Weisungen bereitgestellt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Kassel [#18658]
Datum
26. Oktober 2016 01:24
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Stadt Kassel
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel Sehr geehrte, Ihr Antrag na…
Von
Jobcenter Stadt Kassel
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel
Datum
11. November 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich weise darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung. ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen Sollte dies nicht der Fall sein bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Stadt Kassel
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel Sehr geehrte, Ihr Antrag na…
Von
Jobcenter Stadt Kassel
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel
Datum
11. November 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich weise darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung. ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen Sollte dies nicht der Fall sein bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel [#18658] Sehr geehrt<…
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel [#18658]
Datum
21. November 2016 07:23
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. November 2016. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie den Aufwand meiner Anfrage auf bis zu 500,00 € beziffern. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Gebühren fallen somit nicht an. Bisherige Anfragen mit dem gleichen Inhalt wurden von u.a. vom Jobcenter Jena jenarbeit und dem team.arbeit.hamburg beantwortet ohne hierfür Gebühren zu erheben (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-jena-jenarbeit/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/) Ich möchte Sie daher bitten mir einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen zu lassen oder meine Anfrage kostenfrei gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG zu beantworten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel [#18658] Sehr geehrt…
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel [#18658]
Datum
29. November 2016 09:35
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Kassel“ vom 26.10.2016 (#18658) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Stadt Kassel
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel
Von
Jobcenter Stadt Kassel
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel
Datum
2. Dezember 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel [#18658] Sehr ge…
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel [#18658]
Datum
6. Dezember 2016 14:38
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Kassel“ vom 26.10.2016 (#18658) wurde noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Kassel“ [#18658]
Datum
12. Dezember 2016 20:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18658 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Jobcenter Stadt Kassel gebühren für die Bearbeitung der Anfrage verlangt. Viele Jobcenter haben Anfragen zu dem gleichen Thema kostenlos beantwortet. Als Beispiel seien hier das Jobcenter Jena jenarbeit genannt (https://fragdenstaat.de/a/18659) und team.arbeit Hamburg (https://fragdenstaat.de/a/16186). Auch meine bitte die Kosten näher zu beziffern wurde nicht beantwortet. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einfache Anfrage handelt und demnach keine kosten anfallen. Sollten Kosten anfallen, möchte ich wenigstens einen ungefähren Betrag anhand eines Kostenvoranschlags erhalten und nicht einfach nur auf den Höchstbetrag von 500,00 € verwiesen werden. Zu allerletzte erstaunt es mich, dass die Behörde komplett ohne Rechtsbelehrungen arbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016
Datum
14. Dezember 2016 11:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
86,5 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658] Az. 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrt<< Anrede >>…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658]
Datum
18. Januar 2017 18:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Az. 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrt<< Anrede >> gibt es inzwischen Neuigkeiten zu dieser Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658] Az. 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrt er Herr Ecke, ich …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658]
Datum
13. Februar 2017 15:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Az. 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrt er Herr Ecke, ich habe weder von Ihnen noch vom Jobcenter der Stadt Kassel etwas seit dem 14. Dezember 2016 gehört. Können Sie mir sagen, wie der aktuelle Stand meiner Vermittlungsanfrage ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658] Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Stadt Kassel h…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658]
Datum
3. März 2017 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Stadt Kassel hat mir eine Stellungnahme zukommen lassen. Es begründet die eigene Vorgehensweise ähnlich wie im Schreiben vom 02. Dezember 2016 an Sie. Ich habe das Jobcenter mit Schreiben von heute darauf hingewiesen, dass ich den pauschalen Hinweis auf entstehende Kosten von bis zu 500 Euro für abschreckend halte und darum gebeten, Ihnen eine Schätzung des anfallenden Arbeitsaufwands zukommen zu lassen. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658] Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie mir s…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658]
Datum
7. April 2017 16:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie mir sagen, wie der aktuelle Stand meiner Vermittlungsanfrage ist? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Inf…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 12.12.2016 [#18658]
Datum
18. April 2017 10:01
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrtAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich am Stand Ihrer Vermittlungsanfrage seit meiner E-Mail vom 03. März 2017 nichts geändert hat. Eine Antwort des Jobcenters zu meinem Schreiben vom März liegt mir bis heute. Ich habe deshalb das Jobcenter Stadt Kassel um eine Mitteilung zum Sachstand, sowie um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfrage gebeten. Sollte innerhalb der nächsten drei Wochen keine Reaktion der Behörde erfolgen, werde ich weiter Schritte einleiten. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Stadt Kassel
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Stadt Kassel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. April 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#18658] 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrt<< Anrede >> mittlerweile habe ich eine Antwort des Job…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#18658]
Datum
19. Mai 2017 17:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrt<< Anrede >> mittlerweile habe ich eine Antwort des Jobcenters erhalten. Diese können Sie hier abrufen: https://fragdenstaat.de/a/18658. Dieses rechnet aber immer noch mit einer Gebühr von EUR 200,00. Ist diese Gebühr gerechtfertigt, für etwas, dass sehr viele Jobcenter kostenfrei beantwortet haben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: [#18658] Sehr geehrte Damen und Herren, ich antworte Ihnen hiermit auf Ihr Schreiben vom 25. April 2017. …
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: [#18658]
Datum
19. Mai 2017 17:48
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich antworte Ihnen hiermit auf Ihr Schreiben vom 25. April 2017. Meine Anfrage ändere ich hiermit wie folgt: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Statt der Weisungen möchte ich nun Übersichtsliste mit allen Titeln der internen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt. Dies ist ein IFG-Antrag. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Anfrage beim Jobcenter Kassel - Gebühren Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage beim Jobcenter Kassel - Gebühren
Datum
23. Mai 2017 11:40
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0173 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 19. Mai 2017 habe ich erhalten. Darin baten Sie um eine Antwort auf die Frage, ob die Gebührenforderung der Behörde gerechtfertigt sei. Meiner Ansicht nach spricht vieles dafür, dass sich das Jobcenter Kassel innerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens zur Gebührenfestsetzung bewegt. Ihre Anfrage nach "sämtliche[n] derzeit gültige[n] Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters" ist zunächst recht weit gefasst. Hierunter können nach meinen Erfahrungen auch diverse hausinterne Weisungen fallen, die z.B. die Sicherheit der Behörde, den Umgang mit IT oder die allgemeine Hausorganisation regeln. Diese können teilweise auch personenbezogene Daten von Beschäftigten enthalten, die nicht unter den Begriff des Bearbeiters nach § 5 Abs. 4 IFG fallen. Darüber hinaus kann auch der Schutzgrund der öffentlichen Sicherheit nach § 3 Nr. 2 IFG einschlägig sein. Es kann also bei einer Anfrage nach sämtlichen Weisungen und Arbeitshilfen durchaus ein Aufwand entstehen, der nicht mehr in den Bereich einer einfachen Auskunft fällt. Die Jobcenter, die ihre Weisungen im Rahmen der Aktion " Frag das Jobcenter" ohne Gebührenerhebung zugänglich gemacht haben, beschränkten sich dabei in den mir bekannten Fällen auf solche Weisungen, die mit der Leistungsgewährung oder weiteren Ansprüchen bzw. Verpflichtungen der Leistungsempfänger in direktem Zusammenhang stehen. Hierbei handelte es sich vor allem um die Weisungen der kommunalen Träger oder der Bundesagentur für Arbeit. Eine Herausgabe von Weisungen die lediglich der hausinternen Organisation dienen, wurde dabei regelmäßig nicht vorgenommen. Inwiefern bei diesen Jobcentern solche Weisungen nicht vorlagen, bzw. als nicht vom Antrag erfasst angesehen wurden, ist mir nicht bekannt. Jedoch wurde ich nicht um Vermittlung gebeten, weil die Jobcentern solche Weisungen nicht zugänglich gemacht hätten. Deshalb scheinen mir die Anfragen durchaus im Sinne der Antragsteller ausgelegt worden zu sein. Sofern also tatsächlich nur Zugang zu diesen Informationen begehrt wird, sind die Anträge m.E. als einfache Auskünfte zu bescheiden, da hier eine tiefergehende Prüfung eindeutig nicht erforderlich ist. Diese Meinung vertreten nach meinen Kenntnissen auch viele Jobcenter, die aufgrund des weiten Antrags zunächst auf eine mögliche Gebührenfolge hingewiesen haben. Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Bitte des Jobcenters Kassel zur Präzisierung Ihres auf die o.g. Weisungen als eine Möglichkeit, um eine kostenfreie Auskunft wie bei anderen Behörden zu erlangen. Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#18658] Sehr geehrte Damen und Herren, sollte es Ihnen bei der Bearbeitung meiner Anfrage helfen, beschränke…
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#18658]
Datum
23. Mai 2017 11:55
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sollte es Ihnen bei der Bearbeitung meiner Anfrage helfen, beschränke ich meine Anfrage auf solche Weisungen, die mit der Leistungsgewährung oder weiteren Ansprüchen bzw. Verpflichtungen der Leistungsempfänger in direktem Zusammenhang stehen. Weisungen, die z.B. die Sicherheit der Behörde, den Umgang mit IT oder die allgemeine Hausorganisation regeln sind von meiner Anfrage nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: [#18658] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Diese hilft mir w…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: [#18658]
Datum
23. Mai 2017 11:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Diese hilft mir weiter. Ich habe meine Anfrage an das Jobcenter nun präzisiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Stadt Kassel
AW: [#18658] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr geänderter Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird schnell…
Von
Jobcenter Stadt Kassel
Betreff
AW: [#18658]
Datum
24. Mai 2017 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr geänderter Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel Hier: Ihre E-Mail-Schreiben …
An Jobcenter Stadt Kassel Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel Hier: Ihre E-Mail-Schreiben vom 19./25.05.2017, Übersicht zu Weisungen des JC
Datum
2. Juni 2017
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
auf Ihre Schreiben vom 19.05.2017 und vom 25.05.2017 übersende ich Ihnen in der Anlage die erbetenen Übersichten zu den einschlägigen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel.

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AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel Hier: Ihre E-Mail-Schrei…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 1 IFG auf Zugang zu sämtlichen Weisungen des Jobcenter Stadt Kassel Hier: Ihre E-Mail-Schreiben vom 19./25.05.2017, Übersicht zu Weisungen des JC [#18658]
Datum
8. Juni 2017 16:07
An
Jobcenter Stadt Kassel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übersendeten Übersichten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>