Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Sebastian Kricner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München [#18335]
Datum
20. Oktober 2016 22:12
An
Jobcenter Stadt München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Kricner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kricner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricner
Sebastian Kricner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt Mün…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München [#18335]
Datum
22. November 2016 01:22
An
Jobcenter Stadt München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München“ vom 20.10.2016 (#18335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricner Anfragenr: 18335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kricner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Kricner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage vom 20.10.2016 wurde leider nicht in der gesetzlich vorg…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München [#18335]
Datum
14. Februar 2017 16:46
An
Jobcenter Stadt München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage vom 20.10.2016 wurde leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Es wäre so schön und zugleich sehr dringend, dass Sie mir so gerne eine Antwort geben würden. Es sei höflichst auf die §§ 1 IFG und insbesondere 17 BNDG hingewiesen. Der Unterzeichnende freut sich jetzt schon auf Ihre baldmöglichste Antwort und Ihre dicken Informationsscheine, die Sie mir zusenden werden müssen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft, dies geht aus dem Gesetz hervor. Es wird nicht gescheut, die notwendigen Schritte im Sinne des BSDG bei entsprechenden Behörden anzuzeigen. Eine jahrelange Verzögerung sollte schließlich schon lange nicht mehr vorliegen. Es besteht so sehr der Anspruch auf saftige Informationsscheine. Es besteht schon jetzt die Freude, Angelegenheiten im Bett die ganze Zeit intensiv vor Freude strahlend zu studieren. Es würde einfach so sehr zu wohliger Entspannung führen. Nach all den Strapazen der Jahre und den heißen Sommern, auch wenn man nicht unbedingt mehr schwitzen muss. Es ist eben so sehr gewünscht. Einfach so sehr körperlich entspannend, endlich die richtigen Unterlagen zu erhalten. Auf rechtliche Schritte sei im Übrigen weiter verwiesen, insbesondere bezüglich Akteneinsicht so vieler Angelegenheiten, die bereits so dick geworden sind. Man wird auch schon so dünn von den ganzen Angelegenheiten. Es schreit so sehr nach so Ausschüssen im Bundestag. Es besteht bestimmt ein großes Interesse von all den Leistungsbeziehern. Hochachtungsvoll Sebastian Kricner Anfragenr: 18335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kricner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Kricner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Kricner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München“ [#18335]
Datum
23. April 2017 05:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18335 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Dokumente in keinster Weise zugestellt worden sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricner Anfragenr: 18335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. April 2017 07:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
515,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0212 Sehr geehrter Herr Kr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stadt München“ [#18335]
Datum
31. Mai 2017 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0212 Sehr geehrter Herr Kricner, mittlerweile habe ich die Stellungnahme des Jobcenters München erhalten und möchte Ihnen auf dieser Grundlage meine Einschätzung des Sachverhalts abgeben. Meiner Ansicht nach spricht vieles dafür, dass sich das Jobcenter München innerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens zur Gebührenfestsetzung bewegt. Ihre Anfrage nach "sämtliche[n] derzeit gültige[n] Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters" ist zunächst recht weit gefasst. Hierunter können nach meinen Erfahrungen auch diverse hausinterne Weisungen fallen, die z.B. die Sicherheit der Behörde, den Umgang mit IT oder die allgemeine Hausorganisation regeln. Diese können teilweise auch personenbezogene Daten von Beschäftigten enthalten, die nicht unter den Begriff des Bearbeiters nach § 5 Abs. 4 IFG fallen. Darüber hinaus kann auch der Schutzgrund der öffentlichen Sicherheit nach § 3 Nr. 2 IFG einschlägig sein. Es kann also bei einer Anfrage nach sämtlichen Weisungen und Arbeitshilfen durchaus ein Aufwand entstehen, der nicht mehr in den Bereich einer einfachen Auskunft fällt, also größer als 30 Minuten ist. Da die Behörde jedoch noch keine Schätzung des Verwaltungsaufwands zur Herausgabe aller Weisungen abgegeben hat, habe ich darum gebeten dies nachzuholen. Die Jobcenter, die ihre Weisungen im Rahmen der Aktion " Frag das Jobcenter" ohne Gebührenerhebung zugänglich gemacht haben, beschränkten sich dabei in den mir bekannten Fällen auf solche Weisungen, die mit der Leistungsgewährung oder weiteren Ansprüchen bzw. Verpflichtungen der Leistungsempfänger in direktem Zusammenhang stehen. Hierbei handelte es sich vor allem um die Weisungen der kommunalen Träger oder der Bundesagentur für Arbeit. Eine Herausgabe von Weisungen die lediglich der hausinternen Organisation dienen, wurde dabei regelmäßig nicht vorgenommen. Diese Weisungen wurden nach meinem Kenntnisstand bereits durch die Stadt München veröffentlicht und sind auf der Seite des Jobcenters München verlinkt. Die Informationen sind demnach nach § 9 Abs. 3 IFG öffentlich zugänglich und eine Bescheidung Ihres Antrags in diesen Punkten nicht notwendig. Sollten Sie darüber hinaus noch Zugang zu weitere Informationen begehren, ist dies im Rahmen eine einfachen Auskunft wohl aber weiterhin nur dann möglich, wenn der Antrag eingegrenzt wird. Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen