Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Straubing- Bogen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Straubing- Bogen Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Straubing- Bogen [#19294]
Datum
24. November 2016 20:08
An
Jobcenter Straubing- Bogen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura

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Jobcenter Straubing- Bogen
Sehr geehrter Herr Kura, nach Prüfung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, da…
Von
Jobcenter Straubing- Bogen
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Straubing- Bogen [#19294]
Datum
6. Dezember 2016 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, nach Prüfung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag entsprochen werden kann. Schutzwürdige Interessen im Hinblick auf personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Informationsfreiheitsgesetz waren von Ihrer Anfrage nicht betroffen. Gebühren bzw. Auslagen werden für Ihre Anfrage nicht erhoben. Antragsgemäß erhalten Sie beigefügt die derzeit gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Straubing-Bogen, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden können: - Ermessenslenkende Weisungen 2016 - Fachaufsichtskonzept - Kommunikationskonzept - Regelung Absolventenmanagement - Regelung Kosten der Unterkunft. Darüber hinaus sind keine internen Weisungen und Arbeitshilfen in unserem Hause vorhanden. Im Übrigen gelten im Jobcenter Straubing-Bogen die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Mit freundlichen Grüßen