Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart

Anfrage an: Jobcenter Stuttgart

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    19. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche de…
An Jobcenter Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart [#18225]
Datum
20. Oktober 2016 18:51
An
Jobcenter Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ist beim Jobcenter Stut…
Von
Jobcenter Stuttgart
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart [#18225]
Datum
23. November 2016 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ist beim Jobcenter Stuttgart eingegangen und wird bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, welche Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem LIFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem LIFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (VwGbS) und Ziffer 1.13 des Gebührenverzeichnisses anfallen können. Da die internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Stuttgart ausschließlich für den Dienstgebrauch konzipiert sind, sind in der Regel datenschutzrelevante Informationen eingebettet, die im Sinne des LIFG nicht publizitätskonform sind. Um Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu können, müssten daher sämtliche Dokumente überprüft und bearbeitet werden. Das würde einen erheblichen Arbeitsaufwand, verbunden mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand mit sich bringen. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann und voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von 200 Euro übersteigen wird. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt er Herr Haag, aufgrund der unvorhersehbaren Kosten ziehe ich meinen Antrag zurück. Allerdings muss …
An Jobcenter Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart [#18225]
Datum
23. November 2016 12:19
An
Jobcenter Stuttgart
Status
Sehr geehrt er Herr Haag, aufgrund der unvorhersehbaren Kosten ziehe ich meinen Antrag zurück. Allerdings muss ich sagen, dass ich sehr enttäuscht darüber bin, dass das Informationsfreiheitsgesetz auf diese Weise so einfach ausgehebelt werden kann. Wenn Ihnen tatsächlich daran gelegen wäre den Bürgern (und Steuerzahler) alle verfügbaren Informationen zukommen zu lassen, dann würden Sie diese Informationen, in diesem Fall die Dienstanweisungen, z.B. auf einer Internetseite für alle zugänglich veröffentlichen. Dass Sie dieses bisher nicht getan haben hat wohl seinen Grund: Sie haben was zu verbergen! Vor dem Bürger, von dem dann erwartet wird, dass er dem Staat und seinen Repräsentanten vertraut. Wen wundert es dann, wenn viele Menschen dann von "denen da oben" nichts mehr erwarten und sich denen zuwenden, die versprechen, das alles zu ändern und für sie da zu sein. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 18225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Jobcenter Stuttgart arbeitet derzeit an d…
Von
Jobcenter Stuttgart
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart [#18225]
Datum
25. November 2016 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Jobcenter Stuttgart arbeitet derzeit an der Verwirklichung einer neuen Generation des amtseigenen Wissens- und Informationssystems. Im Zuge dieser Neuauflage ist unter anderem geplant, interessierten Bürgerinnen und Bürgern relevante Informationen, Hinweise und Entscheidungskriterien über einen öffentlich zugänglichen Bereich dieses Informationsportals zur Verfügung zu stellen. Bis zur Umsetzung bitte ich Sie noch um Geduld. Unabhängig davon, können Sie konkrete Informationen und Auskünfte zu einzelnen Sachverhalten jederzeit gerne beim Jobcenter Stuttgart anfragen. Freundliche Grüße