Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wartburgkreis

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Wartburgkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wartburgkreis [#18706]
Datum
26. Oktober 2016 09:01
An
Jobcenter Wartburgkreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wartburgk…
An Jobcenter Wartburgkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wartburgkreis [#18706]
Datum
29. November 2016 10:00
An
Jobcenter Wartburgkreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wartburgkreis“ vom 26.10.2016 (#18706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Wartburgkreis
Ihre E-Mail vom 26.10.16 - Elektronische Zusendung von Weisungen und Arbeitshilfen Sehr geehrtAntragsteller/in mi…
Von
Jobcenter Wartburgkreis
Betreff
Ihre E-Mail vom 26.10.16 - Elektronische Zusendung von Weisungen und Arbeitshilfen
Datum
12. Dezember 2016 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26.10.16 beantragen Sie die elektronische Zusendung sämtlicher Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Wartburgkreis. Eine Einschränkung erfolgte nicht. Ich bitte daher zunächst um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 26.10.16 - Elektronische Zusendung von Weisungen und Arbeitshilfen [#18706] Sehr geehrte Damen…
An Jobcenter Wartburgkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 26.10.16 - Elektronische Zusendung von Weisungen und Arbeitshilfen [#18706]
Datum
20. Dezember 2016 09:29
An
Jobcenter Wartburgkreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 12.12.2016. Sie schreiben, dass aufgrund des Umfangs Kosten von bis zu 500 € anfallen werden. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine einfache Anfrage, die kostenfrei erteilt werden muss. So handelten auch verschiedene andere Jobcenter aus Thüringen bzw. dem Bundesgebiet. Sollten Sie dennoch auf Gebühren bestehen, bitte ich Sie die Gebühren genauer aufzuschlüsseln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Wartburgkreis
WG: Ihre E-Mail vom 26.10.16 - Elektronische Zusendung von Weisungen und Arbeitshilfen [#18706] Sehr geehrte Damen…
Von
Jobcenter Wartburgkreis
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 26.10.16 - Elektronische Zusendung von Weisungen und Arbeitshilfen [#18706]
Datum
7. Februar 2017 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtAntragsteller/in Sie begehren die Zusendung aller derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Wartburgkreis. Aufgrund des Wortlauts („Weisungen und Arbeitshilfe“) gehe ich davon aus, dass Sie die Zusendung fachlicher Durchführungsanweisungen begehren. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (§ 50 Abs.4 S.2 SGB II). Deshalb möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den Bereich des SGB II bereits über die Internetauftritte der beiden Träger des Jobcenter Wartburgkreis zugänglich sind, so dass die Information zumutbar aus anderen Quellen beschafft werden kann (§ 9 Abs.3 IFG). So finden Sie Informationen und Weisungen des Landkreises Wartburgkreis unter http://www.wartburgkreis.de/verwaltung-service/downloads/unterkunftsrichtlinie/#c6240 und http://www.wartburgkreis.de/verwaltung-service/downloads/beihilferichtlinie/ Informationen und Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind auffindbar unter https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm Zudem existiert eine Arbeitshilfe zu § 22 SGB II und es erfolgten noch Festlegungen zu Umzügen und zur Angemessenheit bzw. zum Kostensenkungsverfahren. Sie bitten ausdrücklich um eine elektronische Zusendung, so dass Ihnen diese Dokumente (Arbeitshilfe KdU; Umzug_Verfahren; Prüfschema) als Anlage beigefügt werden (§ 1 Abs.2 IFG). Alle anderen aktuellen Festlegungen betreffen im Wesentlichen die Organisation des Jobcenters und diese sind nach unserer Auffassung nicht von Ihrem Antrag umfasst. In diesem Zusammenhang wäre auch zweifelhaft, ob überhaupt eine amtliche Information iSd § 2 Nr.1 IFG, auf die sich der Anspruch nach § 1 Abs.1 S.1 IFG bezieht, gegeben ist. Dies müsste deshalb hinsichtlich jeder Festlegung zunächst im Einzelfall geprüft werden. Ist eine amtliche Information gegeben, wäre im Anschluss noch zu prüfen, ob berechtigte Interessen (vgl. dazu § 3ff IFG) einem Zugang entgegenstehen. Aufgrund der Anzahl der Festlegungen wird als unterster Zeitansatz für eine Prüfung im Einzelfall mindestens ein Arbeitstag (8 Stunden) veranschlagt. Aufgrund des Verwaltungsaufwands handelt es sich nicht lediglich um eine einfache Auskunft und es sind Gebühren nach § 10 Abs.1 S.1 IFG i.V.m. der IFGGebV zu erheben. Zur kostendeckenden Ermittlung sind sowohl der Personalaufwand (tatsächlich gezahlte Bezüge oder Entgelte und Personalnebenkosten) als auch der Sachaufwand (Kosten eines Arbeitsplatzes einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten) zu berücksichtigen. Aufgrund der Schwierigkeit obliegt die Prüfung - unter Beachtung des geltenden Tätigkeits- und Kompetenzprofils - einem Mitarbeiter der Tätigkeitsebene III, so dass sich Kosten iHv 50,04 €/Arbeitsstunde ergeben würden. Es ist damit von Gebühren iHv mindestens 403,20 € auszugehen. Mit freundlichen Grüßen