Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Neustadt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2016
  • Frist
    24. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Weiden-Neustadt Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19234]
Datum
22. November 2016 18:33
An
Jobcenter Weiden-Neustadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Ne…
An Jobcenter Weiden-Neustadt Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19234]
Datum
25. Dezember 2016 15:13
An
Jobcenter Weiden-Neustadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Neustadt“ vom 22.11.2016 (#19234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Weiden-Neustadt
WG: Ihre Anfrage nach dem IFG zu Weisungen des Jobcenters Weiden-Neustadt Sehr geehrter Herr Kura, das Jobcenter …
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem IFG zu Weisungen des Jobcenters Weiden-Neustadt
Datum
2. Januar 2017 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, das Jobcenter Weiden-Neustadt verwendet in der Leistung die Ihnen bekannten Weisungen der BA. Dazu verwenden wir das beigefügte Infoblatt zu Umzügen. Ergänzend dazu haben wir "ermessenslenkende Weisungen", die ich Ihnen ebenfalls anbei übermittle. Ansonsten ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch die Grundlage unseres Handelns in Zusammenhang mit der einschlägigen Rechtsprechung. Ich hoffe, Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen