Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wolfenbüttel

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wolfenbüttel [#18588]
Datum
24. Oktober 2016 21:36
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wolfenbüttel (#18588)
Datum
1. November 2016 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie haben Ihre Anfrage über einen Webservice (fragdenstaat) übersandt, der in den Nutzungsbedingungen unter Ziffer 3.2 vorsieht, dass Teilnehmende des Dienstes juristische und natürliche Personen sein können, die den Dienst auch unter einem Pseudonym nutzen dürfen. Insoweit kann nicht geprüft werden, ob die Anfrage von einer natürlichen oder juristischen Person stammt. Um Ihnen antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Eingangsbestätigung vom 01.11.2016 habe ich Sie u.a. darauf hingewiesen, dass auf…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wolfenbüttel [#18588]
Datum
14. November 2016 09:20
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Eingangsbestätigung vom 01.11.2016 habe ich Sie u.a. darauf hingewiesen, dass aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar war, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Der erforderlich gewesene Verwaltungsaufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen und Herstellung der Abschriften (Kopiervolumen insgesamt 470 Blatt) hat deutlich den Verwaltungsaufwand für eine einfache Auskunft überschritten. Ich beabsichtige daher für die gewünschte Auskunft Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG in Verbindung mit der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von 30,00 Euro zuzüglich Auslagen in Höhe von 47,00 Euro, gesamt 77,00 Euro zu erheben. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebene Frist zur Antragsbearbeitung bitte ich Sie mir bis zum 17. November 2016 mitzuteilen, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die tatsächliche Übersendung der beantragten Informationen von der Zahlung eines Vorschusses gem. § 16 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten von 77,00 Euro abhängig gemacht wird. Eine Information zur Fälligkeit des Vorschusses sowie zu den Angaben der Bankdaten und des anzugebenden Verwendungszwecks kann jedoch erst nach Mitteilung Ihrer Postanschrift erfolgen, da diese Angaben für den Kostenbescheid und der damit verbundenen Annahmeanordnung zwingend erforderlich sind. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen