Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Zweibrücken

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Zweibrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Zweibrücken [#18423]
Datum
21. Oktober 2016 10:47
An
Jobcenter Zweibrücken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Zweibrücken
Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung legt bei seinen Entscheidungen die Weisungen…
Von
Jobcenter Zweibrücken
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Zweibrücken [#18423]
Datum
27. Oktober 2016 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung legt bei seinen Entscheidungen die Weisungen und Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zu Grunde. Diese finden Sie unter www.arbeitsagentur.de<http://www.arbeitsagentur.de> unter den Informationen zur Grundsicherung. Dies sind insbesondere die Weisungen (fachliche Hinweise) zur Grundsicherung (AlgII Bezug) und die Weisungen zu §16 SGBII in Verbindung mit den Weisungen zu den entsprechenden §§ im SGBIII. Bei den Weisungen zu Kosten der Unterkunft sind wir an die Weisungen der Stadt gebunden, die an das SGBXII angeknüpft sind. Für Informationen nach dem Landesinformationsgesetz müssten Sie sich an die Stadt Zweibrücken wenden. Mit freundlichen Grüßen