Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Zwickau

Anfrage an: Jobcenter Zwickau

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Zwickau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Zwickau [#18195]
Datum
20. Oktober 2016 17:57
An
Jobcenter Zwickau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Zwickau
Antrag auf Übersendung sämtlicher derzeit gültiger interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Von
Jobcenter Zwickau
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Übersendung sämtlicher derzeit gültiger interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Datum
18. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Zwickau“ [#18195]
Datum
24. November 2016 07:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18195 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es ist für mich nicht verständlich, dass das Jobcenter Zwickau die Anfrage ablehnt, da die anderen Jobcenter in Deutschland die Anfragen bearbeiten und die Weisungen gebührenfrei herausgeben. Daher sind die Argumente des Jobcenters offensichtlich nicht stichhaltig. Ich gehe zudem davon aus, dass Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters nichts mit Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter zu tun haben. Einen Ausschlussgrund zur Versagung der Informationen nach Paragraph 2 bis 6 IFG sehe ich nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. November 2016 10:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jobcenter Zwickau
Widerspruchsverfahren
Von
Jobcenter Zwickau
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren
Datum
26. Januar 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruchsverfahren - Antwort
An Jobcenter Zwickau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren - Antwort
Datum
6. Februar 2017
An
Jobcenter Zwickau
Status
Jobcenter Zwickau
Widerspruchsbescheid - Ablehnung
Von
Jobcenter Zwickau
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid - Ablehnung
Datum
17. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Anfrage beim Jobcenter Zwickau Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage beim Jobcenter Zwickau
Datum
22. Juni 2017 16:03
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0163 Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem ich das Jobcenter davon überzeugen konnte, dass bei Ihrem Antrag nach dem IFG kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung notwendig ist. Im Nachgang hat mir die Behörde au0erdem mitgeteilt, dass Sie mittlerweile den Antrag zurückgenommen hätten, nachdem Sie über die womöglich anfallenden Gebühren informiert wurden. Sofern also in diesem Zusammenhang noch Fragen oder eine weitergehende Bitte um Vermittlung bestehen, können Sie sich gerne wieder an mich wenden. Andernfalls werde ich den Vorgang zu den Akten nehmen. Mit freundlichen Grüßen