Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    20. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche de…
An Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen [#18447]
Datum
21. Oktober 2016 13:18
An
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshu…
An Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen [#18447]
Datum
23. November 2016 17:31
An
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen“ vom 21.10.2016 (#18447) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
AW: Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshut Sehr geehrte Frau Hannemann, herzlichen Dank für Ihren Hinw…
Von
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Landratsamt Waldshut
Datum
24. November 2016 17:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
127,0 KB
Sehr geehrte Frau Hannemann, herzlichen Dank für Ihren Hinweis - um etwaige Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten, bedarf es noch einiger Klärungen mit den Herausgebern unserer "Aktuellen Richtlinien und Rechtsprechung" (Profund), da dieses auch von Ihnen käuflich in Buchform erworben werden kann. Sollten Sie dieses schon haben, könnten Sie mir dies bitte mitteilen; damit könnte das Verfahren abgekürzt werden - ansonsten machen wir von der Möglichkeit der Verlängerung der Frist auf drei Monate gebrauch. Zu Ihrer Information : Regelungen, die von uns angewandt werden, finden bereits schon auf der Homepage des Landkreises Waldshut unter www.landkreis-waldshut.de<http://www.landkreis-waldshut.de> <<E-Mail-Adresse>> Ansonsten halten wir uns an die gesetzlichen Regelungen und die einschlägige Rechtsprechung der für uns zuständigen Gerichtsbarkeit und den Gesetzeskommentaren – die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit können von den Kollegen/-innen bei Entscheidungen hinzugezogen werden, sind aber nicht für „verbindlich“ erklärt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
SGB II - Änderung der SGB-II-Richtlinien - Sitzung des Redaktionskreises SGB-II-Richtlinien am 11. April 2016 Sehr…
Von
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
Betreff
SGB II - Änderung der SGB-II-Richtlinien - Sitzung des Redaktionskreises SGB-II-Richtlinien am 11. April 2016
Datum
8. Dezember 2016 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Mail an Herrn Schilling, Landratsamt Waldshut, übersenden wir Ihnen in der Anlage die aktuellen Änderungen der SGB-II-Richtlinien. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: SGB II - Änderung der SGB-II-Richtlinien - Sitzung des Redaktionskreises SGB-II-Richtlinien am 11. April 2016 …
An Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: SGB II - Änderung der SGB-II-Richtlinien - Sitzung des Redaktionskreises SGB-II-Richtlinien am 11. April 2016 [#18447]
Datum
8. Dezember 2016 11:46
An
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Dokumente. Mit freundlichen Grüßen aus der ehemaligen Nachbarschaft Inge Hannemann Anfragenr: 18447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: SGB II - Änderung der SGB-II-Richtlinien - Sitzung des Redaktionskreises SGB-II-Richtlinien am 11. April 2016 …
Von
Landratsamt Waldshut - Amt für berufliche Eingliederungen - Jobcenter Waldshut-Tiengen
Betreff
AW: SGB II - Änderung der SGB-II-Richtlinien - Sitzung des Redaktionskreises SGB-II-Richtlinien am 11. April 2016 [#18447]
Datum
8. Dezember 2016 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr gerne Frau Hannemann! Mit freundlichen Grüßen