Weisungen für Mitarbeiter der Kundentheke
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen des Jobcenters Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen.
Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen:
Alle ausschließlich für die Mitarbeiter der Kundentheke (auch Information, Empfang oder Eingangszone genannt) aktuell geltenden Weisungen.
Mein besonderes Interesse gilt denjenigen Weisungen, die sich auf eine Erteilung bzw. Nichterteilung von Eingangsbestätigungen für persönlich einzureichende Schriftstücke (zum Beispiel Nachweise über Eigenbemühungen/Bewerbungen) beziehen. Sofern Weisungen zur Erteilung bzw. Nichterteilung von Eingangsbestätigungen für Mitarbeiter der Kundentheke auch/nur in mündlicher Form existieren, bitte ich den Inhalt dieser Weisungen in Ihrer Antwort kurz wiederzugeben. Sofern keine solchen mündlichen Weisungen existieren, bitte ich dies explizit anzugeben.
Nur um etwaige Missverständnisse zu vermeiden: Weisungen, die sich auf die Erteilung einer Eingangsbestätigung im Zimmer eines Sachbearbeiters bzw. Arbeitsvermittlers beziehen (den man zum Beispiel im Rahmen eines regulären Meldetermins aufsucht), sind an dieser Stelle nicht gemeint.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail) – möglichst in der Form von PDF-Dateien, inklusive des IFG-Bescheids selbst.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und beantrage, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen.
Sollte mein Informationsbegehren Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Mai 2017
-
23. Juni 2017
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Weisungen für Mitarbeiter der Kundentheke [#21578]
- Datum
- 22. Mai 2017 13:37
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Weisungen für Mitarbeiter der Kundentheke [#21578]
- Datum
- 3. Juni 2017 21:00
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Weisungen für Mitarbeiter der Kundentheke“ [#21578]
- Datum
- 27. Juni 2017 10:46
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen für Mitarbeiter der Kundentheke“ [#21578]
- Datum
- 27. Juni 2017 11:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-1295/17
- Datum
- 30. Juni 2017 12:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Eben mitgeteilte Aktenzeichen falsch! Das richtige Aktenzeichen lautet: 209.2.3.2.13-2197/17
- Datum
- 30. Juni 2017 12:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Erinnerung an meinen Informationsantrag nach dem IFG NRW [#21578]
- Datum
- 30. Juni 2017 21:32
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Status
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- Von
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Betreff
- Erinnerung an meinen Informationsantrag nach dem IFG NRW [#21578]
- Datum
- 10. Juli 2017 08:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Nochmalige Übersendung meines Informationsantrags nach dem IFG NRW [#21578]
- Datum
- 10. Juli 2017 09:53
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Status
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- Von
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 10.07.2017
- Datum
- 12. Juli 2017
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Aktenzeichen 209.2.3.2.13-2197/17, Ihr Schreiben vom 05.07.2017
- Datum
- 12. Juli 2017 12:56
- Status
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- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Betreff
- Nochmalige Übersendung meines Informationsantrags nach dem IFG NRW [#21578]
- Datum
- 12. Juli 2017 14:48
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aktenzeichen 209.2.3.2.13-2197/17, mein Schreiben vom 05.07.2017 [#21578]
- Datum
- 12. Juli 2017 17:17
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.13-2197/17, mein Schreiben vom 05.07.2017 [#21578]
- Datum
- 13. Juli 2017 14:08
- Status
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Aktenzeichen 209.2.3.2.13-2197/13
- Datum
- 17. Juli 2017 07:41
- Status
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