Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wir bitten um Zusendung sämtlicher Weisungen, Rund- und Informationsschreiben von SenIAS an die zuständigen Berliner Sozialbehörden (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF, Jobcenter und Sozialämter) zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung in Vertragsunterkünften des LAF und Unterkünften des LFG B.

Insbesondere bitten wir Zusendung aller Weisungen, Rund- und Informationsschreiben
1. zur Ermittlung der genauen Zusammensetzung, Kostenbestandteile und Höhe der Unterbringungskosten,
2. zur Ermittlung der einkommensabhängigen Eigenbeteiligung an den Unterbringungskosten und
3. zum Verfahren, um diese Kosten bei den Geflüchteten im Zivilrechtsweg gelten zu machen.

Zu 3. bitten wir auch um Zusendung aller von SenIAS an LAF, Jobcenter und Sozialämter verschickten Weisungen, Rund- und Informationsschreiben zur Erstellung von zivilrechtlichen Rechnungen an Geflüchtete und von SenIAS erstellter Musterbescheide und Vorlagen für Erklärungen zur Abgabe von Abtretungserklärungen, Schuldanerkenntnisse usw. durch untergebrachte Geflüchteter, ggf. auch als Voraussetzung für die (weitere) Unterbringung.

Schließlich bitten wir um Zusendung um von SenIAS erstellte Weisungen zum Umgang des LAF, der Jobcenter und der Sozialämter mit den inzwischen vorliegenden Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin, die die unter 3. beschriebene Vorgehensweise für insgesamt rechtswidrig erklären, da es sich hierbei um öffentlich rechtliche Forderungen und nicht wie in den Weisungen von SenIAS angenommen um zivilrechtliche Forderungen handelt.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich möchte Sie um eine Antwort und um Übersendung der erbetenen Weisungen, Rund- und Informationsschreiben nur in elektronischer Form (E-Mail, PDF) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Georg Classen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung [#233739]
Datum
24. November 2021 17:20
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir bitten um Zusendung sämtlicher Weisungen, Rund- und Informationsschreiben von SenIAS an die zuständigen Berliner Sozialbehörden (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF, Jobcenter und Sozialämter) zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung in Vertragsunterkünften des LAF und Unterkünften des LFG B. Insbesondere bitten wir Zusendung aller Weisungen, Rund- und Informationsschreiben 1. zur Ermittlung der genauen Zusammensetzung, Kostenbestandteile und Höhe der Unterbringungskosten, 2. zur Ermittlung der einkommensabhängigen Eigenbeteiligung an den Unterbringungskosten und 3. zum Verfahren, um diese Kosten bei den Geflüchteten im Zivilrechtsweg gelten zu machen. Zu 3. bitten wir auch um Zusendung aller von SenIAS an LAF, Jobcenter und Sozialämter verschickten Weisungen, Rund- und Informationsschreiben zur Erstellung von zivilrechtlichen Rechnungen an Geflüchtete und von SenIAS erstellter Musterbescheide und Vorlagen für Erklärungen zur Abgabe von Abtretungserklärungen, Schuldanerkenntnisse usw. durch untergebrachte Geflüchteter, ggf. auch als Voraussetzung für die (weitere) Unterbringung. Schließlich bitten wir um Zusendung um von SenIAS erstellte Weisungen zum Umgang des LAF, der Jobcenter und der Sozialämter mit den inzwischen vorliegenden Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin, die die unter 3. beschriebene Vorgehensweise für insgesamt rechtswidrig erklären, da es sich hierbei um öffentlich rechtliche Forderungen und nicht wie in den Weisungen von SenIAS angenommen um zivilrechtliche Forderungen handelt. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich möchte Sie um eine Antwort und um Übersendung der erbetenen Weisungen, Rund- und Informationsschreiben nur in elektronischer Form (E-Mail, PDF) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen i.A. Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 233739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233739/ Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörd…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung [#233739]
Datum
29. Dezember 2021 00:07
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung“ vom 24.11.2021 (#233739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie uns umgehend über den Stand unserer Anfrage. Mit Email vom 27.12.2021 hat das LAF uns zudem mitgeteilt, "der Erhebung einer einheitlichen Gebühr in Höhe von 344 € pro Monat /pro Person, unabhängig von der Art der Unterkunft liegt eine sorgfältige und rechtmäßige Gebührenkalkulation zu Grunde, die dem Prinzip der Kostendeckung Rechnung trägt, aber auch einer finanziellen Überforderung selbstzahlender untergebrachter Personen vorbeugen soll." Wir bitten Sie daher auch um Übermittlung dieser "Gebührenkalkulation" gemäß IFG Berlin. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 233739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233739/
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörde…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung [#233739]
Datum
29. Dezember 2021 00:26
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung“ vom 24.11.2021 (#233739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 233739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233739/ Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
WG: Frag den Staat IFG Anfrage zu Weisungen für Rechnungen für Unterbringungskosten in GUs Sehr geehrter Herr Clas…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
WG: Frag den Staat IFG Anfrage zu Weisungen für Rechnungen für Unterbringungskosten in GUs
Datum
20. Januar 2022 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Classen, auf Ihren Antrag vom 27.11.2021 ergeht beiliegender Bescheid mitsamt Anlagen. Bitte beachten Sie, dass die Übersendung ausschließlich in digitalisierter Form erfolgt. Ich gehe davon aus, dass Sie auf eine zusätzliche Übersendung in Papierform verzichten. Mit freundlichen Grüßen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
AW: WG: Frag den Staat IFG Anfrage zu Weisungen für Rechnungen für Unterbringungskosten in GUs [#233739] Sehr geeh…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: WG: Frag den Staat IFG Anfrage zu Weisungen für Rechnungen für Unterbringungskosten in GUs [#233739]
Datum
21. Januar 2022 00:57
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung“ vom 24.11.2021 wurde zum Teil beantwortet. Mit Email vom 27.12.2021 hatte das LAF uns als Antwort auf eine Beschwerde bei der BUBS wg überhöhter "Miete" von knapp 1400 Euro für ein Vierbettzimmer mit Etagenbetten mitgeteilt, "der Erhebung einer einheitlichen Gebühr in Höhe von 344 € pro Monat /pro Person, unabhängig von der Art der Unterkunft liegt eine sorgfältige und rechtmäßige Gebührenkalkulation zu Grunde, die dem Prinzip der Kostendeckung Rechnung trägt, aber auch einer finanziellen Überforderung selbstzahlender untergebrachter Personen vorbeugen soll." Wir bitten Sie daher auch um Übermittlung dieser "sorgfältigen und rechtmäßigen Gebührenkalkulation" gemäß IFG Berlin. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 233739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233739/
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Re: WG: Frag den Staat IFG Anfrage zu Weisungen für Rechnungen für Unterbringungskosten in GUs Sehr geehrte Frau G…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Re: WG: Frag den Staat IFG Anfrage zu Weisungen für Rechnungen für Unterbringungskosten in GUs
Datum
21. Januar 2022 01:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Gülsen, unsere Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen von SenIAS an Berliner Sozialbehörden zur Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung“ vom 24.11.2021 haben Sie zum Teil beantwortet, danke dafür. Mit Email vom 27.12.2021 hatte das LAF uns als Antwort auf eine Beschwerde bei der BUBS wg der überhöhten "Miete" von knapp ***1400 Euro für ein 24 m2 großes Vierbettzimmer ***mit Etagenbetten, Gemeinschaftssanitäranlagen und -küchen mitgeteilt, "d*er Erhebung einer einheitlichen Gebühr in Höhe von 344 € pro Monat /pro Person, unabhängig von der Art der Unterkunft liegt eine **sorgfältige und rechtmäßige Gebührenkalkulation **zu Grunde, die dem Prinzip der Kostendeckung Rechnung trägt, aber auch einer finanziellen Überforderung selbstzahlender untergebrachter Personen vorbeugen soll.*" Wir bitten Sie daher auch um Übermittlung dieser "**sorgfältigen und rechtmäßigen Gebührenkalkulation**" gemäß IFG Berlin. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Fristsache: Anfrage nach dem IFG Bln/ W-LAN-Versorgung in Unterkünften des LAF [#238423]/ Frag den Staat Sehr geeh…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Fristsache: Anfrage nach dem IFG Bln/ W-LAN-Versorgung in Unterkünften des LAF [#238423]/ Frag den Staat
Datum
26. Januar 2022 18:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Classen, Ihr o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist bei uns eingegangen und wird nun geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung; Anfrage 238893 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren An…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung; Anfrage 238893
Datum
11. März 2022 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 26.01.2022 ergeht beiliegender Bescheid. Ich bitte die verzögerte Rückmeldung zu entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass die Übersendung ausschließlich in digitalisierter Form erfolgt. Ich gehe davon aus, dass Sie auf eine zusätzliche Übersendung in Papierform verzichten. Mit freundlichen Grüßen

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Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung; Anfrage 238893 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren An…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Kostenbeteiligung Geflüchteter für ihre Unterbringung; Anfrage 238893
Datum
11. März 2022 10:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 26.01.2022 ergeht beiliegender Bescheid. Ich bitte die verzögerte Rückmeldung zu entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass die Übersendung ausschließlich in digitalisierter Form erfolgt. Ich gehe davon aus, dass Sie auf eine zusätzliche Übersendung in Papierform verzichten. Mit freundlichen Grüßen