Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: s…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
9. Juni 2022 12:22
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250941/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu der von Ihnen gestellten Anfrage vom 9. Juni 2022 nach dem Informationszugangs…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
5. Juli 2022 16:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu der von Ihnen gestellten Anfrage vom 9. Juni 2022 nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) liegen im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Informationen vor. Sie baten darum, sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 per E-Mail und ggf. zusätzlich postalisch zu übersenden. Sie baten vorab um Auskunft, falls eine Gebührenpflicht bestehen sollte. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA werden für die Durchführung des IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt sich nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) i. V. m. dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Nach dem Gebührentatbestand des Teil A Nr. 1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IZG LSA KostVO wird für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 IZG LSA eine Gebühr nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 500 Euro, erhoben. Betragen die Verwaltungskosten für die Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro, werden diese nach § 10 Abs. 2a IZG LSA nicht festgesetzt. Die Stundensätze für den Zeitaufwand richten sich nach § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA). Nach Vorprüfung Ihres Antrages informiere ich Sie hiermit, dass von einer Gebühren- und Auslagenpflicht Ihrer Anfrage auszugehen ist. Die Verwaltungskosten für die vorzunehmende Amtshandlung werden sich deutlich über 50 Euro belaufen. Die Sichtung der Unterlagen, die in Papier- und elektronischer Form in verschiedenen Organisationseinheiten vorliegen und zu unterschiedlichen Vorgängen gehören, für den von Ihnen benannten Zeitraum von ca. dreieinhalb Jahren sowie die erforderliche Prüfung von Ausschlusstatbeständen nach den §§ 3 bis 6 IZG LSA wird einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Daher habe ich für die Bearbeitung Ihres Antrags nach § 10 IZG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt...> Verwaltungskosten zu erheben. Die genaue Höhe der entstehenden Verwaltungskosten kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden, dürfte aufgrund des erfassten Zeitraums Ihrer Anfrage den Gebührenhöchstsatz von 500 Euro erreichen. Als Mindestmaß dürfte voraussichtlich folgender zu berechnender Zeitaufwand nach Teil A der Anlage 1 zu § 1 der IZG LSA KostVO<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt...> in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AllGO LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt...> anzusetzen sein: Tätigkeit Statusgruppe Zeitaufwand in Stunden geschätzt Stundensatz in Euro Voraussichtliche Gebühr in Euro geschätzt Eingangsbestätigung / Anhörung / interne Abstimmung Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 0,5 57 28,5 Heraussuchen und Aufbereiten der Unterlagen durch die Fachabteilung für einen Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren, Prüfung von Ausschlusstatbeständen nach §§ 3- 6 IZG LSA Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 10 57 570 Anonymisieren der Unterlagen Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 4 bis E 8 0,5 46 23 Prüfung und Freigabe der Antwort Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü 0,5 71 35,5 Summe 657 höchstens jedoch 500 Damit wäre die Höchstgebühr von 500 Euro für die von Ihnen begehrte Auskunft zu erheben. Hinzu kämen für ggf. Fotokopien und die postalische Übersendungen noch Auslagen nach Teil B des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IZG LSA KostVO. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 VwKostG LSA würde die Amtshandlung von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden, der sich voraussichtlich auf 330 Euro belaufen wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir bis zum 8. Juli 2022 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Sollten Sie sich nicht zurückmelden, erlaube ich mir, dies als Rücknahme Ihres Antrages auszulegen. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Aufschlüsselung der Gebühren. Trotz der anfallenden Gebühren ha…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: {Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
5. Juli 2022 16:20
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Aufschlüsselung der Gebühren. Trotz der anfallenden Gebühren halte ich weiter an diesem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250941/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, das beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur weiteren Verwendung. Mit freundl…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
25. Juli 2022 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, das beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie die Notwendigkeit in Vorkass zu gehen…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: {Disarmed} AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
4. August 2022 12:00
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie die Notwendigkeit in Vorkass zu gehen, erläutern. Vor allem warum davon ausgegangen wird, dass ich nicht nach der Bearbeitung der Anfrage die Kosten begleichen würde. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250941/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. August 2022 12:55
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre Anfrage vom 4. August 2022 hinsichtlich der Notwendigkeit des erteilten Kost…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
1. September 2022 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre Anfrage vom 4. August 2022 hinsichtlich der Notwendigkeit des erteilten Kostenvorschussbescheides vom 25. Juli 2022 beantworte ich wie nachfolgend dargestellt. Ich habe Ihnen wunschgemäß am 5. Juli 2022 mitgeteilt, dass für die Durchführung Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 9. Juni 2022 nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben sind. Ihnen wurde auch mitgeteilt, dass die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten den Gebührenhöchstsatz gemäß dem Teil A Nr. 1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO) von 500 Euro erreichen. Darüber hinaus wurden Sie informiert, dass vor einer Amtshandlung nach dem IZG LSA ein angemessener Kostenvorschuss gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i.V.m. § 7 Abs. 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) erhoben wird. Am 5. Juli 2022 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie trotz der anfallenden Verwaltungskosten an Ihrem IZG-Antrag festhalten und damit eine entsprechende Amtshandlung wünschen. Daher wurde Ihnen am 25. Juli 2022 der angekündigte Kostenvorschussbescheid gemäß § 10 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. § 7 Abs. 2 VwKostG LSA zugeleitet, mit dem die beantragte Amtshandlung von der vorherigen Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht wird. Sie waren gebeten, den Kostenvorschuss innerhalb von 14 Tagen (bis zum 8. August 2022) zu entrichten. Eine Zahlung des Kostenvorschusses ist bisher nicht erfolgt. Die Erwägungen, die zur Festsetzung des Kostenvorschusses führten und somit das von mir ausgeübte Ermessen begründen, wurden Ihnen im Kostenvorschussbescheid entsprechend dargestellt. Danach war für die Erhebung des Kostenvorschusses insbesondere die erforderliche umfangreiche Aktenrecherche zu den von Ihnen gewünschten Unterlagen bezogen auf mehrere Jahrgänge (2016, 2017, 2021 und 2022) maßgeblich. Die erforderliche Aktenrecherche, die in mehreren Organisationseinheiten des Ministeriums für Inneres und Sport sowie von verschiedenen Bediensteten durchzuführen ist, wird sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Gleichzeitig trägt die Erhebung des Kostenvorschusses dazu bei, Sie als Kostenschuldnerin bei den zu erwartenden und nicht unerheblichen Kosten nicht erst nach Abschluss der Amtshandlung, sondern bereits vor Beginn der von Ihnen begehrten Amtshandlung an der zu erwartenden Kostenlast zu beteiligen. Die von Ihnen geäußerte Vermutung, es wird davon ausgegangen, dass Sie die Kosten nach der Bearbeitung des IZG-Antrages nicht begleichen würden, trifft hier nicht zu. Die Erhebung eines entsprechenden Vorschusses war vielmehr vor dem Hintergrund des entstehenden o.g. erheblichen Verwaltungsaufwandes geeignet, sie an der zu erwartenden Kostenlast angemessen vor dem Beginn der Amtshandlung zu beteiligen und insofern auch erforderlich, da andere Mittel hierfür nicht zur Verfügung stehen. Die Erhebung eines entsprechenden Vorschusses war diesbezüglich auch angemessen, da der Vorschussbetrag der Summe nach mit 330 Euro nur einen Teilbetrag der voraussichtlichen Gebührenhöhe von voraussichtlich 500 Euro umfasst. Für den Fall der Überzahlung wurde zudem eine Kostenerstattung zugesagt (§ 7 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA). Ihr Auskunftsanspruch wird dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Die begehrte Amtshandlung erfolgt unverzüglich nach Zahlung des Vorschusses. Soweit Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, bitte ich um Zahlung des Kostenvorschusses unter Angabe des im Bescheid mitgeteilten Kassenzeichens. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> der Betrag wurde am 09.09.2022 überwiesen und sollte mittlerweile eingegangen sein,…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
19. September 2022 16:24
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Betrag wurde am 09.09.2022 überwiesen und sollte mittlerweile eingegangen sein, weshalb ich Sie um eine Weiterbearbeitung des Antrages bitten würde. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250941/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage befindet sich in der Bearbeitung. …
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} AW: [EXTERN] AW: {Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
20. September 2022 13:05
Status
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage befindet sich in der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf den beigefügten Bescheid. Die…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250941]
Datum
10. Oktober 2022 14:23
Status
geschwärzt
1,9 MB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf den beigefügten Bescheid. Die entsprechenden Anlagen werde ich gesondert übermitteln. Abschließend erlaube ich mir, auf die Überweisung des Restbetrags hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen

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