Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche inte…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#252386]
Datum
29. Juni 2022 18:25
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 252386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252386/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 29. Juni 2022, mit dem Sie um Zusendu…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#252386]
Datum
7. Juli 2022 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 29. Juni 2022, mit dem Sie um Zusendung sämtlicher interner Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022 bitten. Da Sie eine Vielzahl von noch zu identifizierenden Dokumenten anfordern, ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag erhebliche personelle Ressourcen binden wird. Insofern handelt es sich gemäß dem Gebührenverzeichnis LIFG-JuM um keine einfache Auskunft, so dass Gebühren von bis zu 200,00 EUR erhoben werden können. Sollte sich im Laufe der Sichtung der angeforderten Dokumente herausstellen, dass ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, können Gebühren von über 200,00 EUR erhoben werden. Hierrüber würden wir Sie gem. 10 Abs. 2 S. 1 LIFG gesondert informieren. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter verfolgen. Des Weiteren wollen wir Sie darauf hinweisen, dass § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG die Möglichkeit der Verlängerung der Frist, innerhalb der die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen sind, auf bis zu drei Monate vorsieht. Aufgrund der zu tätigen Recherchearbeit und der Sichtung einer Vielzahl von Dokumenten kann im Falle der Weiterverfolgung Ihres Antrags die Monatsfrist voraussichtlich nicht eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> ich halte trotz möglicher Gebühren an diesen Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#252386]
Datum
7. Juli 2022 15:46
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich halte trotz möglicher Gebühren an diesen Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 252386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252386/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, wie Ihnen bereits in unserer E-Mail vom 12. Juli 2022 angekündigt, bitte ich Sie…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#252386]
Datum
29. Juli 2022 13:10
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,9 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, wie Ihnen bereits in unserer E-Mail vom 12. Juli 2022 angekündigt, bitte ich Sie um Verständnis, dass wir unsererseits die Frist für eine Bereitstellung der von Ihnen begehrten Informationen gemäß § 7 Abs. 7 LIFG um weitere zwei Monate verlängern müssen. Hintergrund ist der zeitliche Umfang ihrer Abfrage, insbesondere bezüglich der Jahre 2016 und 2017. Dazu bedarf es umfangreichen Recherchearbeiten sowie der Sichtung einer Vielzahl von Dokumenten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: Weisungen zu Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, entsprechend …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Weisungen zu Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug
Datum
26. September 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, entsprechend Ihrem Antrag erhalten Sie bezüglich der Jahre 2016 und 2017 in Anlage folgende Dokumente: - Anwendungshinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg zu § 12a Aufenthaltsgesetz vom 5. September 2016 - Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz - E-Mail vom 12. Juni 2017 des Innenministeriums Baden-Württemberg an die nachgeordneten Ausländerbehörden mit ergänzenden Hinweisen zur Erteilung einer Ausbildungsduldung (zu: Anwendungshinweise Bundesinnenministeriums zur Duldungserteilung) Für die Jahre 2016 und 2017 verweisen wir zusätzlich auf die Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Ausländerrecht vom 2. November 2010 (GABl. S. 504), die am 29. Dezember 2017 außer Kraft getreten sind – diese sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startse... Für die Jahre 2021 und 2022 verweisen wir vollumfänglich auf die im Internet abrufbaren Erlasse und Anwendungshinweise, die wiederum unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startse... Die Erhebung einer Gebühr für das von Ihnen eingegeben Auskunftsersuchen behalten wir uns ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen

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