Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250940]
Datum
9. Juni 2022 12:22
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250940/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre E-Mail vom 09.06.2022 ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worde…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250940]
Datum
5. Juli 2022 12:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihre E-Mail vom 09.06.2022 ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Gemäß Ihres Antrages beabsichtigen wir, Ihnen sämtliche Erlasse, Rundschreiben und Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz (einschließlich des Familiennachzugs) und das Asylgesetz, die wir in den Jahren 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Ausländerbehörden versendet haben, in elektronischer Form zukommen zu lassen. Die umfangreiche Zusammenstellung dieser Informationen ist uns innerhalb eines Monats leider nicht möglich, sodass wir die Frist um einen weiteren Monat verlängern müssen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH). Sofern Sie mit Ihrer Antragsstellung weitere als die vorgenannten Informationen begehren, wäre ich über eine Konkretisierung Ihres Antrages - insbesondere im Hinblick auf die Begriffe interne Geschäftsanweisungen und Dienstanweisungen - dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihr IZG-Antrag vom 09.06.2022 - Mail 1 IV 205 - 025-58/2019-5940/2022-55551/2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, …
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Ihr IZG-Antrag vom 09.06.2022 - Mail 1
Datum
9. August 2022 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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IV 205 - 025-58/2019-5940/2022-55551/2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in den nachfolgenden E-Mails übersende ich die von Ihnen mit Schreiben vom 09.06.2022 nach § 4 IZG-SH beantragten Informationen. Wie ich Ihnen bereits mit meiner E-Mail vom 05.07.2022 mitgeteilt habe, haben wir Ihren Antrag dahingehend ausgelegt, dass Sie die Weiterleitung sämtlicher Erlasse, Rundschreiben und Leitfäden in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz (einschließlich des Familiennachzuges) und das Asylgesetz, die wir in den Jahren 2016, 2017, 2021 und 2022 an die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden versendet haben, begehren. Ein Großteil der Arbeitshilfen, die wir den Zuwanderungs- und Ausländerbehörden zur Verfügung stellen, besteht aus Rundschreiben aus der Feder des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), die wir dann lediglich an die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden im Land weiterleiten. Da wir davon ausgehen, dass Sie einen gleichlautenden Informationsantrag auch gegenüber dem BMI gestellt haben, haben wir - um Doppelungen zu vermeiden - davon abgesehen, Ihnen diese Rundschreiben des BMI erneut zukommen zu lassen. Sofern unsere Tätigkeit nicht lediglich in der Weiterleitung derartiger Schreiben des BMI zur Kenntnis der Zuwanderungs- und Ausländerbehörden bestand, sondern die Schreiben von unserer Seite kommentiert, ergänzt oder mit weitergehenden Weisungen als Erlasse an die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden verschickt wurden, haben wir Ihnen diese Vorgänge selbstverständlich weitergeleitet. Unsere Arbeit besteht unter anderem auch darin, Anfragen seitens der Zuwanderungs- und Ausländerbehörden zu beantworten, die konkrete Einzelfälle von Ausländerinnen und Ausländern betreffen. Derartige Vorgänge enthalten Angaben über sensible personenbezogene Daten (bspw. Namen, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Familienstand oder Aufenthaltsgrund der Ausländerin oder des Ausländers), deren Schutz dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse gem. § 10 Nr. 1 IZG-SH überwiegt. Aus diesem Grund haben wir derartige einzelfallbezogene Erlasse an die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden nicht an Sie weitergeleitet. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihr IZG-Antrag vom 09.06.2022 - Mail 2 IV 205 - 025-58/2019-5940/2022-55551/2022 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Ihr IZG-Antrag vom 09.06.2022 - Mail 2
Datum
9. August 2022 18:02
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
erlasseundrundschreiben-pdf-komprimiert.zip
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IV 205 - 025-58/2019-5940/2022-55551/2022 Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihr IZG-Antrag vom 09.06.2022 - Mail 3 IV 205 - 025-58/2019-5940/2022-55551/2022 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Ihr IZG-Antrag vom 09.06.2022 - Mail 3
Datum
9. August 2022 18:06
Status
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IV 205 - 025-58/2019-5940/2022-55551/2022 Mit freundlichen Grüßen

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