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Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen

alle in Ihrer Behörde geltenden Handlungsanweisungen, Dienstanweisungen, Vorschriften, Textbausteine o. ä. zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle in Ihrer …
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
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Betreff
Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen [#231370]
Datum
19. Oktober 2021 05:38
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle in Ihrer Behörde geltenden Handlungsanweisungen, Dienstanweisungen, Vorschriften, Textbausteine o. ä. zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231370/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 19.10.2021 erhalten Sie in der Anlage den entsprechen…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen [#231370]
Datum
18. November 2021 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 19.10.2021 erhalten Sie in der Anlage den entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Allerdings kann ich die von Ihnen angebrachte ve…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen [#231370]
Datum
18. November 2021 21:10
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Allerdings kann ich die von Ihnen angebrachte vermeintliche Ausnahme gemäß § 3 Abs. 1 IFG nicht nachvollziehen. Sie argumentieren, dass dem von § 3 IFG statuierten Einsichtsrecht lediglich Verwaltungsvorgänge unterfallen. Weiterhin gehen Sie auf den Begriff der Akte ein, der in § 3 Abs. 1 IFG verwendet werde. Allerdings finden sich die von Ihnen angeführten Formulierungen nicht in § 3 IFG. Der § 3 IFG Bund, auf den sich das SIFG bezieht, behandelt den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen. In § 3 Abs. 1 werden Ausnahmen aufgezählt, nach denen kein Anspruch auf Informationszugang besteht. (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/BJNR272200005.html) Eine Formulierung, die der Ihren ähnelt, findet sich dagegen in § 3 (Abs. 1) IFG Berlin (siehe https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfFrG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true). Meine Anfrage stützt sich aber aus offensichtlichen Gründen nicht auf das IFG Berlin, sondern auf das SIFG. Auch die von Ihnen angebrachten Ausführungen zum Begriff der Akte sind mangels Rechtsgrundlage im vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Der Auskunftsanspruch gemäß IFG wird in § 1 (1) IFG in Verbindung mit § 2 IFG generell zu amtlichen Informationen eröffnet. Ich halte daher an meiner ursprünglichen Anfrage fest und bitte Sie, mir die angefragten Unterlagen zuzusenden. Sollten Sie mir den Informationszugang weiterhin verwehren, werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231370/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 18.11.2021, mit der Sie sich gegen …
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen [#231370]
Datum
25. November 2021 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 18.11.2021, mit der Sie sich gegen Bescheid des LUA vom 18.11.2021 wenden. Ihre Email wird diesseits als Widerspruch gewertet. Ich darf Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass der Widerspruch binnen eines Monats, nachdem der Bescheid bekanntgegeben worden ist, schriftlich, zur Niederschrift bei der Behörde oder entsprechend der elektronischen Form nach § 3a Abs. 2 SVwVfG zu erheben ist (vgl. § 70 VwGO). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Ihr Widerspruch jedoch formunwirksam. Die Schriftform erfordert die Übermittlung eines Dokumentes (per Brief, Fax oder Scan), das Ihre Unterschrift enthält. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen“ [#231370]
Datum
25. November 2021 20:21
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231370/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meine Anfrage unter Verweis auf das IFG abgelehnt hat; die von der Behörde angebrachten Paragrafen existieren allerdings im SIFG gar nicht. Ich vermute, dass die Behörde das IFG Bund mit dem IFG Berlin verwechselt hat. Auf meinen Einwand, dass die Behörde meine Anfrage ganz offensichtlich nicht nach dem SIFG beantwortet hat und ich deswegen an meiner ursprünglichen Anfrage festhalte, ist die Behörde nicht eingegangen. Stattdessen möchte sie mich jetzt einschüchtern, indem ich offiziell Widerspruch einlegen müsse. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 231370.pdf - 2021-11-18_1-Bescheid18-11-2021.pdf Anfragenr: 231370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231370/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Novemb…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt]
Datum
29. November 2021 14:13
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. November 2021, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das SIFG gegenüber den Behörden des Landes, der Kommunen und Landkreise einen grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt (§ 1 Satz 1 SIFG). Dabei wird der Begriff der amtlichen Information in § 2 Nr. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) definiert als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art der Speicherung und bezieht sich auf vorhandene Informationen. Ausgenommen sind dabei gemäß der Legaldefinition des § 2 Nr. 1 FIG lediglich Notizen und Entwürfe, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Soweit Sie demnach Zugang zu Handlungsanweisungen, Dienstanweisungen, Vorschriften, Textbausteine o.ä. zur Beantwortung von Anfragen nach dem SIFG/SUIG/VIG begehren, ist zunächst nicht ersichtlich, aus welchem Grund diese nicht dem Begriff der amtlichen Information unterliegen sollten. Die Ausführungen im Bescheid vom 18. November 2021, wonach eine Amtlichkeit der Information auf Grundlage des § 3 Abs. 1 IFG verneint wird, sind insoweit aus hiesiger Sicht nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund wird das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter Darstellung der vorgenannten Erwägungen hiesigerseits zur Stellungnahme aufgefordert. Über den Fortgang des Verfahren werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit gesetzlich jedoch keine Anordnungskompetenz zugewiesen ist und ihr lediglich eine vermittelnde Funktion zukommt. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, parallel zu dem hier geführten Vermittlungsverfahren die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nach § 9 Abs. 4 IFG (Widerspruch, Verpflichtungsklage) einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] [#231370] Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ih…
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Von
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AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] [#231370]
Datum
29. November 2021 14:43
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung und Ihre Ausführungen. Ich erwarte gespannt Ihre weitere Korrespondenz mit dem LUA und behalte mir vor, ggf. weitere rechtliche Mittel nach § 9 Abs. 4 IFG einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231370 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Guten Morgen [geschwärzt], hat das Landesamt…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] [#[geschwärzt]]
Datum
28. Januar 2022 05:25
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen [geschwärzt], hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits eine Stellungnahme auf Ihre Nachricht abgegeben? Immerhin sind seitdem bereits gut zwei Monate vergangen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 05:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. I 1000/455 [#231370] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeld…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. I 1000/455 [#231370]
Datum
31. Januar 2022 07:51
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hatte mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 (eingegangen am 27. Dezember 2021) in oben bezeichneter Angelegenheit dahingehend Stellung genommen, dass der Zugang zu den begehrten Informationen unter Beachtung der hiesigen Rechtsauffassung erfolgen wird. Ich bin davon ausgegangen, dass dies zwischenzeitlich erfolgt ist. Ich schlage vor, dass Sie sich unter Hinweis auf die obigen Ausführungen erneut an das LUA wenden. Ein Informationszugang sollte sodann erfolgen, soweit dies nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich gerne erneut an hiesige Behörde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen wieder ei…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 25.11.2021 - Az. [geschwärzt] [#[geschwärzt]]
Datum
31. Januar 2022 20:58
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen wieder einmal herzlich für Ihre umgehende und unkomplizierte Unterstützung. Gemäß Ihren Ausführungen werde ich mich an das LUA wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat mir erläutert, dass Sie mit Schreiben vom 22. …
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen [#231370]
Datum
31. Januar 2022 21:07
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat mir erläutert, dass Sie mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 in oben bezeichneter Angelegenheit dahingehend Stellung genommen haben, dass der Zugang zu den begehrten Informationen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland erfolgen wird. Leider habe ich zwischenzeitlich noch keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich möchte Sie deswegen noch einmal an meine SIFG-Anfrage vom 19.10.2021 erinnern und bitte darum, mir alle im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz geltenden Handlungsanweisungen, Dienstanweisungen, Vorschriften, Textbausteine o. ä. zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen zuzusenden. Ich danke Ihnen bereits im Voraus recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231370 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Ihre Anfrage vom 19.10.2021 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen vorab die Zugangsgewährung zu…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.10.2021
Datum
3. Februar 2022 08:10
Status
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Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen vorab die Zugangsgewährung zu Ihrer Anfrage vom 19.10.2021. Das Original mit den Anlagen geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370] Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre Nachricht, sowohl …
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370]
Datum
6. Februar 2022 11:45
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre Nachricht, sowohl per E-Mail als auch per Post. Allerdings habe ich in meiner Anfrage vom 19.10.2021 ausdrücklich um eine „Antwort in elektronischer Form“ gebeten. Bei den beiden Anlagen, die Sie mir ausschließlich per Post zugeschickt haben, handelt es sich ganz offensichtlich um Ausdrucke von elektronischen Dokumenten. Damit sind Sie nicht der von mir begehrten Form des Informationszugangs nachgekommen. In der „Verfahrensanleitung zur Bearbeitung von Informationsanfragen“, die Sie mir zugesendet haben, wird dieser Sachverhalt unter dem Punkt A II behandelt. Gemäß diesen Ausführungen darf ich Sie bitten, mir nachvollziehbar zu begründen, warum Sie von der von mir gewählten elektronischen Art der Informationsgewährung abgewichen sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231370 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370] Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre Bitte um e…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370]
Datum
7. Februar 2022 08:01
Status
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre Bitte um elektronische Übersendung überlesen habe. Gerne schicke ich Ihnen die gewünschten Dokumente hier per E- Mail, damit Sie diese auch in elektronischer Form vorliegen haben. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370] Guten Tag [geschwärzt], bitte verzeihen Sie meine späte Antwort. Ich d…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370]
Datum
16. Februar 2022 22:06
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], bitte verzeihen Sie meine späte Antwort. Ich danke Ihnen herzlich für die Übersendung der Dokumente. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231370 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370] Sehr << Anrede >> hiermit lege ich gegen den Gebührenbesche…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370]
Datum
16. Februar 2022 22:17
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich gegen den Gebührenbescheid zu meiner SIFG-Anfrage „Weisungen zur Beantwortung von SIFG/SUIG/VIG-Anfragen“ vom 19.10.2021 Widerspruch ein. Sie haben eine Verwaltungsgebühr von 15,00 Euro festgelegt. Die Höhe richtet sich nach § 9 SIFG i. V. m. § 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) i. V. m. dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis Nr. 455. Offensichtlich haben Sie die Gewährung des Informationszugangs als „Herausgabe von Akten“ und nicht mehr einfache Auskunft gewertet. Diesen Gedankengang mag ich nachvollziehen können, wenn ich berücksichtige, dass Sie mir die Dokumente am 03.02.2022 ausgedruckt per Post zugeschickt haben. In meiner Anfrage vom 19.10.2021 hatte ich ausdrücklich um „eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)“ gebeten. Nachdem ich am 06.02.2022 noch einmal auf diese ursprüngliche Bitte hingewiesen habe, haben Sie mir die Dokumente in elektronischer Form gesendet. Ich vermute, dass das Heraussuchen dieser elektronischen Dokumente und Versenden per E-Mail mit wenigen Handgriffen zu erledigen ist. Meiner Meinung nach erfüllt meine Anfrage daher die Kriterien einer „einfachen schriftlichen Auskunft, auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften“, die gebührenfrei ergeht. Ich bitte Sie daher, die Gebührenforderung aufzugeben und meine SIFG-Anfrage vom 19.10.2021 als gebührenfreie Anfrage zu werten. Diesen Widerspruch sende ich Ihnen zur Formwahrung auch per Post zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231370/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370] Sehr Antragsteller/in Ihr postalisch eingereichter Widerspruch liegt mi…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.10.2021 [#231370]
Datum
7. März 2022 13:32
Status
Sehr Antragsteller/in Ihr postalisch eingereichter Widerspruch liegt mir vor und wurde von mir geprüft. Dabei komme ich zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine einfache, schriftliche Auskunft handelt. Sie haben mit Ihrer Anfrage explizit um die Übersendung von Dokumenten wie z. B. Handlungsanweisungen gebeten. Damit handelt es sich um die Übermittlung einer (elektronischen) Abschrift nach Nr. 455 Ziff 2.1 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses, wofür eine Mindestgebühr von 15,00 Euro anfällt. Ein Absehen von der Gebühr ist bei der (reinen) Übermittlung von Abschriften von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Um eine Auskunft als solche nach Ziffer 1 des Allgemeinen Gebührenverzeichnis hätte es sich hingegen gehandelt, wenn Sie Fragen an das LUA gestellt hätten (deren Beantwortung dann ggf. zusätzlich mit damit einhergehenden Abschriften beantwortet würde), was aber nicht der Fall war. Insofern bitte ich um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Widerspruch festhalten möchten. Sollte dies der Fall sein, werde ich den Widerspruch zur weiteren Entscheidung an das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen