Weisungen zur Eingangspost und Aktenführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen folgender Einrichtungen:
– Jobcenter Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen
– Jobcenter Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen:
– Alle aktuell gültigen Weisungen, die die Entgegennahme und behördeninterne Weiterleitung von eingehenden Briefen, Faxen und E-Mails zum jeweils zuständigen Adressaten (Arbeitsvermittler, Leistungssachbearbeiter, Datenschutzbeauftragter, etc.) regeln
– Alle aktuell gültigen Weisungen zum Thema ordnungsgemäße Aktenführung (wobei mit der Bezeichnung "Akten" sowohl Akten in Papierform als auch elektronische Akten gemeint sind)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail) – möglichst in der Form von PDF-Dateien. Die PDF-Dateien bitte ich so zu übersenden, dass mir eine eindeutige Zuordnung der Weisungen zu den von mir eingangs genannten Einrichtungen möglich ist.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und beantrage, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich zu machen.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen.
Sollte mein Informationsbegehren Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum12. Juli 2017
-
15. August 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!