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Weisungen zur Eingangspost und Aktenführung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen folgender Einrichtungen:

– Jobcenter Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen
– Jobcenter Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen

Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen:

– Alle aktuell gültigen Weisungen, die die Entgegennahme und behördeninterne Weiterleitung von eingehenden Briefen, Faxen und E-Mails zum jeweils zuständigen Adressaten (Arbeitsvermittler, Leistungssachbearbeiter, Datenschutzbeauftragter, etc.) regeln

– Alle aktuell gültigen Weisungen zum Thema ordnungsgemäße Aktenführung (wobei mit der Bezeichnung "Akten" sowohl Akten in Papierform als auch elektronische Akten gemeint sind)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail) – möglichst in der Form von PDF-Dateien. Die PDF-Dateien bitte ich so zu übersenden, dass mir eine eindeutige Zuordnung der Weisungen zu den von mir eingangs genannten Einrichtungen möglich ist.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und beantrage, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich zu machen.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen.

Sollte mein Informationsbegehren Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2017
  • Frist
    15. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen folgender Einrichtu…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen zur Eingangspost und Aktenführung [#23883]
Datum
12. Juli 2017 00:29
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> in diesem Antrag beziehe ich mich auf die Regelungen folgender Einrichtungen: – Jobcenter Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen – Jobcenter Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen Bitte übersenden Sie mir folgende Informationen: – Alle aktuell gültigen Weisungen, die die Entgegennahme und behördeninterne Weiterleitung von eingehenden Briefen, Faxen und E-Mails zum jeweils zuständigen Adressaten (Arbeitsvermittler, Leistungssachbearbeiter, Datenschutzbeauftragter, etc.) regeln – Alle aktuell gültigen Weisungen zum Thema ordnungsgemäße Aktenführung (wobei mit der Bezeichnung "Akten" sowohl Akten in Papierform als auch elektronische Akten gemeint sind) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail) – möglichst in der Form von PDF-Dateien. Die PDF-Dateien bitte ich so zu übersenden, dass mir eine eindeutige Zuordnung der Weisungen zu den von mir eingangs genannten Einrichtungen möglich ist. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und beantrage, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen. Sollte mein Informationsbegehren Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> am 12.07.2017 habe ich über die Internetplattform "Frag den Staat&q…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen zur Eingangspost und Aktenführung [#23883]
Datum
19. Juli 2017 10:32
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> am 12.07.2017 habe ich über die Internetplattform "Frag den Staat" einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gestellt. Gegenstand meines Antrags ist die Offenlegung aller aktuellen Weisungen zur Eingangspost und zur Aktenführung. Vorsorglich möchte ich höflich auf Folgendes hinweisen: Im Falle einer Nichtreaktion Ihrerseits werde ich nach Ablauf der gesetzlichen einmonatigen Antwortfrist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) um Unterstützung ersuchen (vgl. hierzu § 13 Abs. 2 IFG NRW). Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid und die gewünschten Unterlagen. Mit f…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
WG: Weisungen zur Eingangspost und Aktenführung [#23883]
Datum
11. August 2017 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid und die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.