Weisung(en) zur Erteilung von Eingangsbestätigungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuell gültige(n) Weisung(en) des Jobcenters Bochum bezüglich der Handhabung von Eingangsbestätigungen - bezogen sowohl auf persönlich eingereichte Schriftstücke als auch auf anderem Wege übermittelte Schriftstücke (postalisch, per Telefax oder per E-Mail).
Bitte übersenden Sie mir die Weisung(en) möglichst im PDF-Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Information Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab (!) mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetene Information unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail über die Plattform "Frag den Staat").
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Information ergänzende Fragen zu stellen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juli 2014
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26. August 2014
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