Weisungsbefugnis Ihrer Behörde

Ist Ihre Behörde gegenüber der Berliner Staatsanwaltschaft und/oder Generalstaatsanwaltschaft weisungsbefugt?

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Weisungsbefugnis?

Wie oft haben Sie von dieser Weisungsbefugnis in den letzten drei Jahren, je Jahr, Gebrauch gemacht?

Vielen Dank für die Antwort!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungsbefugnis Ihrer Behörde [#33217]
Datum
2. September 2018 18:17
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist Ihre Behörde gegenüber der Berliner Staatsanwaltschaft und/oder Generalstaatsanwaltschaft weisungsbefugt? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Weisungsbefugnis? Wie oft haben Sie von dieser Weisungsbefugnis in den letzten drei Jahren, je Jahr, Gebrauch gemacht? Vielen Dank für die Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle. Die Pressestelle ist aber nicht…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Weisungsbefugnis Ihrer Behörde [#33217]
Datum
3. September 2018 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle. Die Pressestelle ist aber nicht für Bürgeranfragen zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Leiten Sie die Anfrage doch bitte an die Stelle i…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungsbefugnis Ihrer Behörde [#33217]
Datum
5. September 2018 18:26
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Leiten Sie die Anfrage doch bitte an die Stelle in Ihrer Behörde weiter, die für Bürgeranfragen zuständig ist. Es ist wohl unstrittig, dass Ihre Behörde, ebenso wie alle anderen in Deutschland, Bürgeranfragen beantworten sollte. ;-) In der Pressestelle landen Anfragen über Frag-den-Staat üblicherweise nicht. Könnte dieser Fehler in Ihrer Behörde passiert sein? Ich frage aber auf Ihrem Wunsch hin, gerne auch beim Frag-den-Staat-Team nach. Nachdem, was ich hier sehe, wurde diese Anfrage, nicht an die Pressestelle, sondern an die Standardadresse Ihrer Behörde geleitet. Ich bitte um eine schnelle Antwort! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre E-Mail vom 2. September 2018 ("Weisungsrecht Ihrer Behörde [#33217]") Ihre E-Mail vom 2. September …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. September 2018 ("Weisungsrecht Ihrer Behörde [#33217]")
Datum
13. September 2018 08:18
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail vom 2. September 2018 ("Weisungsrecht Ihrer Behörde [#33217]") Mit freundlichen Grüßen