Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße

- im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken in verkehrsberuhigten Bereichen, ggfs. insbesondere in Moabit/Wiclefstraße
- sämtliche Unterlagen aus denen hervorgeht, was die Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann unternommen hat, die Billigung des Falschparkens durch Kräfte des Ordnungsamts zu beenden.

Hintergrund: Seit längerem ist dem Bezirksamt bekannt, dass im verkehrsberuhigten Bereich in der südlichen Wiclefstraße (etwa Hausnummern 55 bis 61) gleichzeitig jeweils über 40 PKW verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen abgestellt werden (BKat142103, 10 EUR). Die Bezirksstadträtin hat vor über einem Monat in einer Bürgersprechstunde bereits angekündigt, dass das Ordnungsamt künftig dieses Verhalten ahnden wird, trotzdem wird hier bis heute durch das Ordnungsamt das ordnungswidrige Querparken im verkehrsberuhigten Bereich großflächig gebilligt. Es liegt also nahe, dass es hier Unterlagen bezüglich der Tätigkeit des Ordnungsamts in diesem Bereich geben muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße [#251582]
Datum
16. Juni 2022 13:43
An
Ordnungsamt Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken in verkehrsberuhigten Bereichen, ggfs. insbesondere in Moabit/Wiclefstraße - sämtliche Unterlagen aus denen hervorgeht, was die Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann unternommen hat, die Billigung des Falschparkens durch Kräfte des Ordnungsamts zu beenden. Hintergrund: Seit längerem ist dem Bezirksamt bekannt, dass im verkehrsberuhigten Bereich in der südlichen Wiclefstraße (etwa Hausnummern 55 bis 61) gleichzeitig jeweils über 40 PKW verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen abgestellt werden (BKat142103, 10 EUR). Die Bezirksstadträtin hat vor über einem Monat in einer Bürgersprechstunde bereits angekündigt, dass das Ordnungsamt künftig dieses Verhalten ahnden wird, trotzdem wird hier bis heute durch das Ordnungsamt das ordnungswidrige Querparken im verkehrsberuhigten Bereich großflächig gebilligt. Es liegt also nahe, dass es hier Unterlagen bezüglich der Tätigkeit des Ordnungsamts in diesem Bereich geben muss.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251582/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefs…
An Ordnungsamt Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße [#251582]
Datum
19. Juli 2022 08:43
An
Ordnungsamt Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße“ vom 16.06.2022 (#251582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefs…
An Ordnungsamt Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße [#251582]
Datum
1. September 2022 22:32
An
Ordnungsamt Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße“ vom 16.06.2022 (#251582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße“ [#251582]
Datum
30. September 2022 14:06
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251582/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251582.pdf Anfragenr: 251582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251582/
Ordnungsamt Berlin Mitte
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Inform…
Von
Ordnungsamt Berlin Mitte
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 16.06.2022_10 / Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße [#251582]
Datum
12. Oktober 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 16.06.2022, welche mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde. Ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Sie forderten das Ordnungsamt Berlin Mitte auf Ihnen folgende Daten zu übermitteln: - im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken in verkehrsberuhigten Bereichen, ggfs. insbesondere in Moabit/Wiclefstraße - sämtliche Unterlagen aus denen hervorgeht, was die Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann unternommen hat, die Billigung des Falschparkens durch Kräfte des Ordnungsamts zu beenden. Hinsichtlich des Tätigwerdens der Bezirksstadträtin Frau Dr. Neumann in verkehrsberuhigten Bereichen verweise ich auf die Pressemitteilung Nr. 240/2022 vom 29.08.22, welche Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuel.... Weiterführend übermittele ich Ihnen ebenfalls einen Vermerk zur „Umsetzung in „Verkehrsberuhigten Bereichen“ (Z 325)“, welcher das Umsetzen noch einmal für den internen Dienstgebrauch erläutert. Das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneter Flächen in einem verkehrsberuhigten Bereich wird als grundsätzliche Behinderung von Sichtbeziehungen betrachtet und intern als ein Regelfall des Umsetzen gewertet. Im Rahmen der personellen Ressourcen werden die entsprechend berechtigten Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes oder des Verkehrsüberwachungsdienstes tätig. Diese Auskunft wurde gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen,
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt uns vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.93…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße“ [#251582]
Datum
17. Oktober 2022 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt uns vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.932 veraktet. Wir werden die Angelegenheit prüfen, bitten aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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