Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße

- im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken in verkehrsberuhigten Bereichen, ggfs. insbesondere in Moabit/Wiclefstraße
- sämtliche Unterlagen aus denen hervorgeht, was die Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann unternommen hat, die Billigung des Falschparkens durch Kräfte des Ordnungsamts zu beenden.

Hintergrund: Seit längerem ist dem Bezirksamt bekannt, dass im verkehrsberuhigten Bereich in der südlichen Wiclefstraße (etwa Hausnummern 55 bis 61) gleichzeitig jeweils über 40 PKW verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen abgestellt werden (BKat142103, 10 EUR). Die Bezirksstadträtin hat vor über einem Monat in einer Bürgersprechstunde bereits angekündigt, dass das Ordnungsamt künftig dieses Verhalten ahnden wird, trotzdem wird hier bis heute durch das Ordnungsamt das ordnungswidrige Querparken im verkehrsberuhigten Bereich großflächig gebilligt. Es liegt also nahe, dass es hier Unterlagen bezüglich der Tätigkeit des Ordnungsamts in diesem Bereich geben muss.

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  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße [#251538]
Datum
15. Juni 2022 21:25
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- im Ordnungsamt gültige Weisungslage betreffend Ahndung von Falschparken in verkehrsberuhigten Bereichen, ggfs. insbesondere in Moabit/Wiclefstraße - sämtliche Unterlagen aus denen hervorgeht, was die Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann unternommen hat, die Billigung des Falschparkens durch Kräfte des Ordnungsamts zu beenden. Hintergrund: Seit längerem ist dem Bezirksamt bekannt, dass im verkehrsberuhigten Bereich in der südlichen Wiclefstraße (etwa Hausnummern 55 bis 61) gleichzeitig jeweils über 40 PKW verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen abgestellt werden (BKat142103, 10 EUR). Die Bezirksstadträtin hat vor über einem Monat in einer Bürgersprechstunde bereits angekündigt, dass das Ordnungsamt künftig dieses Verhalten ahnden wird, trotzdem wird hier bis heute durch das Ordnungsamt das ordnungswidrige Querparken im verkehrsberuhigten Bereich großflächig gebilligt. Es liegt also nahe, dass es hier Unterlagen bezüglich der Tätigkeit des Ordnungsamts in diesem Bereich geben muss.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251538/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> das Bürgeramt ist für Ihr Anliegen nicht zuständig, ist keine Dienstleist…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Weisungslage bzgl. Falschparken in der Wiclefstraße [#251538]
Datum
16. Juni 2022 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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