Weisungslage des Auswärtigen Amts im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten

Ich bitte um Zusendung der aktuellen Weisungslage des Auswärtigen Amts an Auslandsvertretungen im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten (Bereitstellung von Terminen, Erteilung der Visa, Neuvisierung von Visa, die auf Grund der Reisebeschränkungen zwischenzeitlich abgelaufen sind und dort die Visumgebühren).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Elina von VISARIGHT
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zuse…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
Elina von VISARIGHT
Betreff
Weisungslage des Auswärtigen Amts im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten [#225768]
Datum
29. Juli 2021 11:08
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der aktuellen Weisungslage des Auswärtigen Amts an Auslandsvertretungen im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten (Bereitstellung von Terminen, Erteilung der Visa, Neuvisierung von Visa, die auf Grund der Reisebeschränkungen zwischenzeitlich abgelaufen sind und dort die Visumgebühren).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elina von VISARIGHT Anfragenr: 225768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225768/ Postanschrift Elina von VISARIGHT << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elina von VISARIGHT
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Ihre IFG-Anfrage an das BfAA Weisungslage des Auswärtigen Amts im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten; Vg. 211-2021
Datum
29. Juli 2021 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wurde zum 1. Januar 2021 errichtet und befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Der Dienstposten für die Bearbeitung von IFG-Anfragen ist noch nicht besetzt, so dass die Bearbeitung zurzeit durch Referat 505 im Auswärtigen Amt für das BfAA erfolgt. Die Zuständigkeit für Grundsatzfragen zur Ausländer- und Visumpolitik sowie zum Ausländer-, Visum- und Asylrecht liegt weiterhin beim Auswärtigen Amt. Dies betrifft auch die von Ihnen angefragten Unterlagen. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihres vollständigen Namens, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
Elina von VISARIGHT
Sehr << Anrede >> mein Name ist Elina Udkovskaa. Ich wende mich an Sie in meiner Funktion als Head of…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
Elina von VISARIGHT
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage an das BfAA Weisungslage des Auswärtigen Amts im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten; Vg. 211-2021 [#225768]
Datum
29. Juli 2021 17:57
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mein Name ist Elina Udkovskaa. Ich wende mich an Sie in meiner Funktion als Head of Legal Operations der VISARIGHT GmbH; << Adresse entfernt >>. ... Mit freundlichen Grüßen Elina Udkovskaa LL.M. Anfragenr: 225768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225768/

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Udkovskaa, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Ihre IFG-Anfrage Weisungslage des Auswärtigen Amts im Zusammenhang mit COVID Einschränkungen insbesondere in Virusvarianzgebieten; Vg. 211-2021
Datum
29. Juli 2021 18:00
Status
Sehr geehrte Frau Udkovskaa, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen