Weiter Auslieferung der LF Kat für 2021 und 2022

Ich habe nur eine Frage in Sachen Auslieferung LfKat für Niedersachsen in 2021 und 2022!
Und wie dort die weitere Verteilung ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe nur eine…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiter Auslieferung der LF Kat für 2021 und 2022 [#228437]
Datum
16. September 2021 16:21
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe nur eine Frage in Sachen Auslieferung LfKat für Niedersachsen in 2021 und 2022! Und wie dort die weitere Verteilung ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228437/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiter Auslieferung der LF Kat für 2021 und 20…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiter Auslieferung der LF Kat für 2021 und 2022 [#228437]
Datum
19. Oktober 2021 05:36
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiter Auslieferung der LF Kat für 2021 und 2022“ vom 16.09.2021 (#228437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228437/

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für den weiteren Vollzug des zwischen Bund und Ländern einv…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Weiter Auslieferung der LF Kat für 2021 und 2022 [#228437]
Datum
16. November 2021 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für den weiteren Vollzug des zwischen Bund und Ländern einvernehmlich abgestimmten Ausstattungskonzeptes hat der Bund aktuell 306 Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) zur Beschaffung ausgeschrieben. Zwischenzeitlich wurden 302 dieser Fahrzeuge ausgeliefert. Die vom Bund finanzierten Fahrzeuge, Ausstattung und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden ausschließlich an die Innenressorts der Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Der Bund hält sich dabei streng an das Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung in allen Ländern. D. h. er bedient mit jedem neuen Fahrzeug zuerst das Land mit der größten prozentualen Lücke (Soll-Ist-Vergleich) zum Zeitpunkt der Auslieferungen. Die Verteilung wird allerdings dadurch beeinflusst, dass in die Jahre gekommene Bundesfahrzeuge ausgesondert und damit ersetzt werden müssen. Dadurch können sich ständig Verschiebungen bei der Zuweisung von Fahrzeugen an die Länder ergeben. Mit Blick auf das zuvor beschriebene Prozedere zur Verteilung der Fahrzeuge ist es aktuell nicht möglich, eine Prognose für die ggf. in 2022 zur Auslieferung anstehenden Fahrzeuge abzugeben. Das Land Niedersachsen hat in 2021 insgesamt 6 LF KatS zugewiesen bekommen. Von den vier noch zur Auslieferung anstehenden Fahrzeugen wird keines nach Niedersachsen gehen. Mit freundlichen Grüßen