Weiteranwendung der StVO-Novelle von 2020 in Thüringen trotz behaupteter Verstöße gegen das Zitiergebot

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Medienberichten will Thüringen trotz der (durch das BMVI) behaupteten (zumindest teilweisen) Nichtigkeit der StVO-Novelle von 2020 an den neuen Regelungen festhalten.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- den Vorgang der zuständigen obersten Landesbehörde in Thüringen, in dem die Auswirkungen des Verstoßes gegen das Zitiergebot analysiert worden sind, und mit dem entschieden wurde, die Neuregelungen weiter anzuwenden.
- einen möglicherweise existierenden entsprechenden Erlass an die Bußgeldbehörden in Thüringen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • 0 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nach Medienberichten will Thüringen trot…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
Jens Müller
Betreff
Weiteranwendung der StVO-Novelle von 2020 in Thüringen trotz behaupteter Verstöße gegen das Zitiergebot [#192482]
Datum
11. Juli 2020 19:42
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nach Medienberichten will Thüringen trotz der (durch das BMVI) behaupteten (zumindest teilweisen) Nichtigkeit der StVO-Novelle von 2020 an den neuen Regelungen festhalten. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vorgang der zuständigen obersten Landesbehörde in Thüringen, in dem die Auswirkungen des Verstoßes gegen das Zitiergebot analysiert worden sind, und mit dem entschieden wurde, die Neuregelungen weiter anzuwenden. - einen möglicherweise existierenden entsprechenden Erlass an die Bußgeldbehörden in Thüringen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 192482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192482/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Müller, Ihr o.g. Antrag auf Aktenauskunft vom 11. Juli 2020 wurde diesseits geprüft. Im Ergeb…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: Weiteranwendung der StVO-Novelle von 2020 in Thüringen trotz behaupteter Verstöße gegen das Zitiergebot [#192482]
Datum
10. August 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihr o.g. Antrag auf Aktenauskunft vom 11. Juli 2020 wurde diesseits geprüft. Im Ergebnis möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht die zuständige Stelle für die von Ihnen gewünschten Auskünfte bzgl. des Vollzugs ist, sondern das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt. Bitte wenden Sie sich ggf. direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen