Weiteranwendung der StVO-Novelle von 2020 in Thüringen trotz behaupteter Verstöße gegen das Zitiergebot
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Medienberichten will Thüringen trotz der (durch das BMVI) behaupteten (zumindest teilweisen) Nichtigkeit der StVO-Novelle von 2020 an den neuen Regelungen festhalten.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vorgang der zuständigen obersten Landesbehörde in Thüringen, in dem die Auswirkungen des Verstoßes gegen das Zitiergebot analysiert worden sind, und mit dem entschieden wurde, die Neuregelungen weiter anzuwenden.
- einen möglicherweise existierenden entsprechenden Erlass an die Bußgeldbehörden in Thüringen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum11. Juli 2020
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15. August 2020
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