Weiterbeschäftigung von ehemaligen Soldaten

Wieviele Soldaten wurden im Jahr 2018 auf eigenen Antrag aus der Bundeswehr entlassen, um nach ihrer Entlassung die Aufgaben gemäß ihrer ehemaligen Stellenbeschreibung als ziviler Mitarbeiter eines Unternehmens innerhalb der Bundeswehr wahrzunehmen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Soldate…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbeschäftigung von ehemaligen Soldaten [#35369]
Datum
30. Dezember 2018 22:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Soldaten wurden im Jahr 2018 auf eigenen Antrag aus der Bundeswehr entlassen, um nach ihrer Entlassung die Aufgaben gemäß ihrer ehemaligen Stellenbeschreibung als ziviler Mitarbeiter eines Unternehmens innerhalb der Bundeswehr wahrzunehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-917 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 30.12.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Weiterbeschäftigung von ehemaligen Soldaten [#35369]
Datum
7. Januar 2019 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-917 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 30.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich betätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 30. Dezember 2018 (s.u.). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-917 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-917 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 30.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Weiterbeschäftigung von ehemaligen Soldaten [#35369]
Datum
9. Januar 2019 09:12
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-917 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 30.12.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-917 vom 07.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 30. Dezember 2018 haben Sie um Beantwortung der Frage: "Wieviele Soldaten wurden im Jahr 2018 auf eigenen Antrag aus der Bundeswehr entlassen, um nach ihrer Entlassung die Aufgaben gemäß ihrer ehemaligen Stellenbeschreibung als ziviler Mitarbeiter eines Unternehmens innerhalb der Bundeswehr wahrzunehmen?" gebeten. Hierzu liegen im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen