Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129494]
Datum
9. April 2019 15:50
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherhei…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129494]
Datum
11. Mai 2019 13:25
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit“ vom 09.04.2019 (#129494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
WG: Ihre Anfragen vom 10. April und 10. Mai 2019 an das SMI Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Anfra…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Ihre Anfragen vom 10. April und 10. Mai 2019 an das SMI
Datum
14. Mai 2019 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Anfragen durch das zuständige Fachreferat möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag nach Aktenauskunft, in welchem es inhaltlich um die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und der IT- Sicherheit geht, nicht den von Ihnen angegebenen gesetzlichen Grundlagen zuzuordnen ist. Zudem ist anzumerken, dass es im Freistaat Sachsen derzeit noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, nach welchem Ihrem Antrag zu entsprechen wäre. Ich kann Ihnen daher keine Dokumente übersenden. Generell möchte ich anmerken, dass die Thematik der IT als auch der IT Sicherheit sowohl in der grundsätzlichen Aus- und Weiterbildung aller Polizeibeamten angemessen berücksichtigt ist. Zudem sind für Polizeibeamte, welche in speziellen Verwendungen tätig sind (z.B. Ermittler im Bereich der Internetkriminalität, IT Forensiker aber auch IT Sicherheitsbeauftragte der Polizeidienststellen) spezielle Weiterbildungen im Angebot. Auch werden in diesen Bereichen externe Fachleute in den Polizeidienst integriert. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfragen vom 10. April und 10. Mai 2019 an das SMI [#129494] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dan…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfragen vom 10. April und 10. Mai 2019 an das SMI [#129494]
Datum
14. Mai 2019 10:18
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort - auch wenn Sie mir keine Informationen zusenden konnten. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass kein mir bekannter Übersetzer (inklusive mir selbst) eine irgendwie sinnvolle Übersetzung für "Saxon State of the Interior" kennt. Vielleicht sollte da eher "State Ministry..." stehen..? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>