Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    9. Mai 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unter…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129651]
Datum
9. April 2019 22:35
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherhei…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129651]
Datum
10. Mai 2019 09:47
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit“ vom 09.04.2019 (#129651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherhei…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129651]
Datum
6. Juni 2019 12:56
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit“ vom 09.04.2019 (#129651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Warum sie bis dato nicht befriedigend beantwort…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: 20190606_Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129651]
Datum
7. Juni 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Warum sie bis dato nicht befriedigend beantwortet wurde, kann ich von dieser Stelle aus leider nicht sagen. Dennoch ist seitens der Landesverwaltung eine Entschuldigung angezeigt. Es tut mir leid, dass Sie Übergebühr lange auf die gewünschten Auskünfte warten mussten. Ich übersende Ihnen anliegend folgende Unterlagen: 1. Das Curriculum für den Bachelor-Studiengang Kriminalpolizei, 2. das Curriculum für den Bachelor-Studiengang Schutzpolizei 3. den IT-Ausbildungsplan für die Polizeiausbildung unterhalb von Bachelor-Studiengängen und 4. den aktuellen IT-Fortbildungskatalog der Landespolizei SH Mit freundlichen Grüßen