Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen,…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#131629]
Datum
16. April 2019 20:46
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-25 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrag…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#131629]
Datum
17. April 2019 15:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-25 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 16.04.2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherhei…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#131629]
Datum
18. Mai 2019 08:00
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit“ vom 16.04.2019 (#131629) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-25 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage wurde bereits beantwortet. Das Antwor…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Anfrage Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#131629]
Datum
20. Mai 2019 08:13
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-25 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage wurde bereits beantwortet. Das Antwortschreiben müsste Ihnen zwischenzeitlich auch zugegangen sein. Sofern Sie in den nächsten Tagen weiterhin keine Post dahingehend erhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-25 Sehr geehrteAntragsteller/in mit heutigem Datum ist das an Sie adressierte Schreibe…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Anfrage Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#131629]
Datum
24. Mai 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-25 Sehr geehrteAntragsteller/in mit heutigem Datum ist das an Sie adressierte Schreiben vom 15. Mai 2019 hierher zurück gegangen. Der Zustellversuch sei demnach gescheitert, da der Adressat unter der angegebenen Anschrift (<< Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>) nicht zu ermitteln sei. Ich bitte daher um Überprüfung und Mitteilung einer korrekten zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Adresse ist vollkommen korrekt, es muss sich um ein Versehen der Post handeln. D…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#131629]
Datum
24. Mai 2019 16:03
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Adresse ist vollkommen korrekt, es muss sich um ein Versehen der Post handeln. Die Post anderer Ministerien konnte an diese Adresse ebenfalls problemlos zugestellt werden. Ich bitte Sie also, mir entweder den Brief noch einmal postalisch zukommen zu lassen, oder (was ich wie erwähnt sowieso bevorzugen würde) ihn mir digital zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
661,0 KB